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Darlegungs- und Beweislast für anderweitige Ersatzmöglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 1/00 vom 25.10.2001

Rechtsgebiete:BNotO, BGB, AO, ZPO
Schlagworte:Darlegungs- und Beweislast für anderweitige Ersatzmöglichkeit
Stichwort:Darlegungs- und Beweislast für anderweitige Ersatzmöglichkeit
Leitsatz:1. Die Darlegungs- und Beweislast für eine im Notarhaftungsprozess geltend gemachte anderweitige Ersatzmöglichkeit in Form eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, liegt grundsätzlich beim Kläger.

2. Wird eine solche anderweitige Ersatzmöglichkeit damit begründet, dass der Steuerberater einen Antrag auf Billigkeitskorrektur gemäß § 163 AO versäumt haben soll, so trifft aber den Beklagten zunächst eine Pflicht zum substantiierten Bestreiten, in deren Rahmen er darlegen muss, warum eine Billigkeitsentscheidung zugunsten des Klägers hätte ergehen müssen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 1/00




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