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Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, IV B 171/06 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:FGO, GewStG
Schlagworte:Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Stichwort:Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Leitsatz:Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bedarf es jedenfalls dann, wenn der BFH seine Auffassung zu einer Rechtsfrage (hier: betreffend Wegfall des Fehlbetrags nach § 10a GewStG) nach Ergehen eines sog. Nichtanwendungserlasses der Finanzverwaltung (noch einmal) bekräftigt hat, konkreter Ausführungen dazu, aufgrund welcher bisher nicht berücksichtigter Gesichtspunkte eine erneute Befassung des Revisionsgerichts mit der Rechtsfrage für erforderlich gehalten wird.
Volltext: BFH - Beschluss, IV B 171/06




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