| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Zulassung, Berufung, ernstliche Zweifel, offenkundige Umstände, Prüfungsumfang, dargelegte Gründe |
| Stichwort: | dargelegte Gründe |
| Leitsatz: | Macht der Antragsteller des Zulassungsverfahrens ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils geltend und greifen diese nicht durch, kann das Oberverwaltungsgericht gleichwohl die Berufung zulassen, wenn andere offenkundige Umstände (hier: Rechtsänderung) vorliegen, die zu einer Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung führen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 B 377/06 |