JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Daktyloskop in einem Landeskriminalamt
| Rechtsgebiete: | BAT, VergGr. |
| Schlagworte: | Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt |
| Stichwort: | Daktyloskop in einem Landeskriminalamt |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Sachbearbeiter im daktyloskopischen Erkennungsdienst eines Landeskriminalamtes erfüllt regelmäßig nicht die Voraussetzungen der VergGr. V b Fallgruppe 1 a BAT/BL. "Gründliche, umfassende Fachkenntnisse" im tarifrechtlichen Sinne sind für seine Arbeit nicht erforderlich. 2. Wurde eine Eingruppierungsfeststellungsklage rechtskräftig abgewiesen, ist die Rechtskraftwirkung unter Heranziehung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe zu bestimmen. Wenn sich die Tätigkeit nicht geändert hat und sich die auf ein geltend gemachtes bestimmtes Eingruppierungsmerkmal einer Vergütungsgruppe bezogene Feststellung auf den Zeitraum der in Betracht kommenden Bewährungszeit bezieht, steht mit Bindungswirkung fest, daß diese Voraussetzung für den Bewährungsaufstieg nicht erfüllt ist. 3. War Streitgegenstand ein Anspruch auf Vergütung aus einer bestimmten Vergütungsgruppe, so ist bei einem Rechtsstreit um Vergütung aufgrund eines nunmehr geltend gemachten Bewährungsaufstiegs über das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausgangsvergütungsgruppe erneut zu entscheiden. Nur wenn ausnahmsweise über eine bestimmte Fallgruppe einer Vergütungsgruppe rechtskräftig entschieden wurde (Fallgruppenfeststellungsklage), ist diese Entscheidung bindend. Hinweise des Senats: Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen klageabweisenden Eingruppierungsurteils Aktenzeichen: 4 AZR 221/96 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - I. Arbeitsgericht Urteil vom 23. Februar 1995 Kiel - 2a Ca 2730/94 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 23. November 1995 Schleswig-Holstein - 5 Sa 390/95 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 221/96 | |
"Daktyloskop in einem Landeskriminalamt - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum