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Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage

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BFH – Urteil, XI R 30/05 vom 14.02.2007

Rechtsgebiete:EStG, AO
Schlagworte:Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage - maßgeblicher Zeitpunkt für die Berücksichtigung einer Rechtsprechungsänderung zuungunsten des Steuerpflichtigen
Stichwort:Dachgeschoss als funktional wesentliche Betriebsgrundlage
Leitsatz:1. Das Dachgeschoss eines mehrstöckigen Hauses ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es zusammen mit den übrigen Geschossen die räumliche und funktionale Grundlage für einen Betrieb bildet.

2. Nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO muss sich die Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes bereits bei Erlass des Änderungsbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geändert haben. Ändert sich die höchstrichterliche Rechtsprechung erst während des Einspruchsverfahrens, ist es dem FA nicht verwehrt, die Einspruchsentscheidung darauf zu stützen.
Volltext: BFH - Urteil, XI R 30/05




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