JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dachfläche mit 72 Grad Neigung oder schräge Außenwand?
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, TA Lärm |
| Schlagworte: | Erweiterung eines Krankenhauses, Eilantrag des Nachbarn, Abstandsflächen, Drittelregelung für Dachflächen, Dachfläche mit 72 Grad Neigung oder schräge Außenwand?, Befreiungen, Lärmimmissionen, Blendwirkungen durch Tiefgarage |
| Stichwort: | Dachfläche mit 72 Grad Neigung oder schräge Außenwand? |
| Leitsatz: | Wesensmerkmal eines Daches ist, dass es eine bauliche Anlage überdeckt und sie nach oben abschließt. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt abstandsflächenrechtlich für diesen Teil des Gebäudes die Regelung des Art. 6 Abs. 3 Satz 4 BayBO zur Anwendung, wonach die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad und maximal 75 Grad nur zu einem Drittel zur Wandhöhe hinzugerechnet wird; offen bleibt, ob bei Sonderbauformen wie etwa dem sog. Nur-Dach-Haus oder bei tonnenförmigen Gebäuden etwas anderes gilt. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 25 CS 06.2205 | |