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Code civil

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 05.1505 vom 06.10.2005

Rechtsgebiete:Richtlinie 91/439/EWG, StVG, FeV
Schlagworte:Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
Stichwort:Code civil
Leitsatz:1. Aberkennt eine deutsche Behörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, die durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so kann der Betroffene nicht verpflichtet werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern.

2. Zu den in Betracht kommenden Möglichkeiten, um die Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland im Führerschein zu dokumentieren.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 11 CS 05.1505



BAG – Beschluss, 1 ABR 32/04 vom 27.09.2005

Rechtsgebiete:BPersVG, Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, Unterzeichnungsprotokoll
Schlagworte:Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen
Stichwort:Code civil
Leitsatz:Die Betriebsvertretung hat darüber mitzubestimmen, wie in Dienststellen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte bei der Weiterleitung und Befolgung des Vernehmungsersuchens eines Ermittlers von Diskriminierungsvorwürfen an zivile Beschäftigte verfahren werden soll.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 32/04

LAG-BREMEN – Urteil, 3 Sa 282/04 vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:TzBf
Schlagworte:Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen
Stichwort:Code civil
Leitsatz:Eine Verlängerung eines befristeten Vertrages im Sinne des § 14 Abs. 2 TzBfG liegt auch dann nicht vor, wenn ein zweiter befristet abgeschlossener Arbeitsvertrag mehrere neue Vertragsklauseln enthält, die für den Arbeitnehmer günstiger sind als die Regelungen im ersten Vertrag.

Lediglich eine arbeitsvertragliche Umsetzung von Ansprüchen, die sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben, ist unschädlich im Sinne des sich aus § 14 Abs. 2 TzBfG ergebenden Veränderungsverbotes.
Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 3 Sa 282/04

LAG-BREMEN – Urteil, 3 Sa 317/04 vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:TzBf
Schlagworte:Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen
Stichwort:Code civil
Leitsatz:Eine Verlängerung eines befristeten Vertrages im Sinne des § 14 Abs. 2 TzBfG liegt auch dann nicht vor, wenn ein zweiter befristet abgeschlossener Arbeitsvertrag mehrere neue Vertragsklauseln enthält, die für den Arbeitnehmer günstiger sind als die Regelungen im ersten Vertrag.

Lediglich eine arbeitsvertragliche Umsetzung von Ansprüchen, die sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben, ist unschädlich im Sinne des sich aus § 14 Abs. 2 TzBfG ergebenden Veränderungsverbotes.
Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 3 Sa 317/04


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