1. Zum gutgläubigen Erwerb von Eigentum an CO2-Zylindern für Wasserbesprudelungsgeräte, die nach dem Willen des Anbieters nur vermietet werden sollen, aber in einem Paket zusammen mit dem käuflich zu erwerbenden Besprudelungsgerät vertrieben werden.
2. Zur AGB-rechtlichen Bewertung von Klauseln in Händlerverträgen, die das Eigentum des Anbieters und die Befugnisse des Händlers hinsichtlich solcher Zylinder regeln.