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OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 166/04 vom 12.04.2006

Rechtsgebiete:UrhG
Schlagworte:Clowns & Heroes
Stichwort:Clowns & Heroes
Leitsatz:1. Für Beurteilung der Frage, ob sich ein späteres Sprachwerk i.S.v. § 23 UrhG als urheberrechtswidrige Übernahme einer bereits vorhandenen Vorlage darstellt, sind Ähnlichkeiten in der Fabel, den Handlungsabläufen sowie den einzelnen Figuren selbst in Details maßgebliche, aber nicht allein ausschlaggebende Kriterien. Vielmehr bedarf es auch insoweit einer umfassenden Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände.

2. Sogar augenfällige Übereinstimmungen von zwei Drehbüchern vermögen auf Grund von Besonderheiten in tatsächlicher sowie persönlicher Hinsicht einen Plagiatsvorwurf z.B. dann nicht zu rechtfertigen, wenn beide Drehbücher dasselbe, in einer Fernsehdokumentation, Original-Interviews und biographischen Darstellungen dokumentierte historische Geschehen als Grundlage haben und der Mitautor des späteren Drehbuchs zugleich Initiator sowie Mitauftraggeber des früheren Drehbuchs war, bei dessen Erstellung er nicht unmaßgeblich an den Recherchen sowie den Handlungsvorgaben beteiligt gewesen ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 166/04




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