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Clearing Clearinggesellschaft

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 1 A 3762/06 vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:BBG, GG, PostPersRG
Stichwort:Clearing Clearinggesellschaft
Leitsatz:Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "zwingende dienstliche Gründe" in § 45 Abs. 2 BBG betreffend den Reaktivierungsanspruch einer bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt gewesenen Bundesbeamtin, dem als Ablehnungsgrund im Kern fehlender Personalbedarf entgegengehalten wird (im Anschluss an das Senatsurteil vom 10.11.2006 - 1 A 777/05 -, juris, zum entsprechenden nordrhein-westfälischen Landesbeamtenrecht).
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 1 A 3762/06



BGH – Urteil, XI ZR 331/07 vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Clearing Clearinggesellschaft
Leitsatz:a) Erfasst der Sicherungszweck einer Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen auch den Fall, dass die schuldende GmbH in eine Krise gerät, so kann sich der haftende Bürge nicht auf eine das Eigenkapital der Gesellschaft sichernde Rückzahlungssperre berufen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Februar 1996 - IX ZR 245/94, WM 1996, 588, 590).

b) Fehlende Kenntnis von der Stellung des Darlehensgebers als Gesellschafter der darlehensnehmenden GmbH kann den Bürgen nur von dem spezifischen Risiko entlasten, das mit der Einordnung der Hauptschuld als eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen verbunden ist, steht jedoch nicht der Bürgenhaftung entgegen, wenn die Gesellschaft als Hauptschuldnerin vermögenslos wird und deswegen allgemein ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllt.
Volltext: BGH - Urteil, XI ZR 331/07

OLG-KOELN – Urteil, 9 U 243/06 vom 22.04.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Clearing Clearinggesellschaft
Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 9 U 243/06

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 (6) Sa 96/04 vom 16.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, StGB
Schlagworte:Persönliche Haftung wegen Nichtabsicherung eines Wertguthabens aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis bei Insolvenzgefahr
Stichwort:Clearing Clearinggesellschaft
Leitsatz:1. Ist nach der Finanzplanung einer Konzernobergesellschaft vorgesehen, dass während eines Zeitraums von mehreren Monaten Zahlungsansprüche von Gläubigern nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden, liegt keine vorübergehende Zahlungsstockung vor.

2. Zahlungsunfähigkeit kann nicht nur im Wege der Ermittlung der Unterdeckung für einen bestimmten Zeitraum, sondern auch mit Hilfe von Indiztatsachen festgestellt werden (BGH vom 13.06.2006, ZIP 2006, S. 1457). Indiztatsachen können sich auch aus dem Bericht des Insolvenzverwalters für die Gläubigerversammlung ergeben, wenn nach Erarbeitung des Wertguthabens aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis über das Vermögen der Konzernobergesellschaft und weiterer Konzerngesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 (6) Sa 96/04


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