JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > C > Clausula rebus sic stantibus
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | zur Zulässigkeit der Abänderungsklage, wesentliche Änderung der maßgeblichen Verhältnisse |
| Stichwort: | Clausula rebus sic stantibus |
| Leitsatz: | 1. Maßgeblich ist, wann die wesentliche Änderung tatsächlich eingetreten ist, nicht der frühere Zeitpunkt der Vorhersehbarkeit, wie dem eindeutigen Wortlaut des § 323 Abs. 2 ZPO ("entstanden") zu entnehmen ist. 2. Das Hineinwachsen in eine höhere Altersstufe z B kann, muss aber nicht als künftige Erhöhung in das Urteil des Vorprozesses aufgenommen werden. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 WF 105/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BRRG, LVwVfG, UG, LHG |
| Schlagworte: | Anpassung, Ausstattungszusage, Berufungsvereinbarung, Haushaltsvorbehalt, Mindestausstattung, Personalausstattung, Stellenkürzung, Veränderte Umstände, Verteilungsvorbehalt, Vertrauensschutz, Vorhandene Ausstattung, Zusage |
| Stichwort: | Clausula rebus sic stantibus |
| Leitsatz: | 1. Professoren können die Einhaltung einer von der Hochschule abgegeben Ausstattungszusage grundsätzlich im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs begehren; ihnen steht damit ein mit der Leistungsklage geltend zu machender Rechtsschutz gegen entsprechende Stellenkürzungen zu. 2. Auch der Verteilungsvorbehalt aus § 48 Abs. 5 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes stellt die Bindungswirkung einer zugesagten Ausstattung nicht ins Belieben hochschulinterner Entscheidungen. Die Neuverteilung von Stellen und Mitteln setzt vielmehr eine Berücksichtigung bereits abgegebener Zusagen voraus und lässt deren Bruch nur zur Verwirklichung höherwertiger Interessen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1507/06 | |
| Rechtsgebiete: | KUG |
| Stichwort: | Clausula rebus sic stantibus |
| Leitsatz: | Demjenigen, dessen Bildnis in rechtswidriger Weise verbreitet worden ist, steht gegen den Verbreiter ein Anspruch darauf zu, die erneute Verbreitung des Bildnisses schlechthin zu unterlassen. Der Umstand, dass Fälle eintreten können, in denen eine künftige Verbreitung des Bildnisses in rechtmäßiger Weise erfolgen kann, rechtfertigt eine Einschränkung des Unterlassungsausspruchs nicht (gegen BGH, Urt. v. 9. 3. 2004, NJW 2004, 1795 ff., 1796 f.). |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 7 U 21/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Darlehensvertrag, Kreditvertrag, Darlehen, Kredit, Kündigung |
| Stichwort: | Clausula rebus sic stantibus |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 15 U 19/07 | |
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