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JuraForum.deUrteileSchlagwörterCChemikalienrecht 

Chemikalienrecht

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 A 694/08 vom 26.11.2008

Gegen das Verbot in § 22 Abs. 1 Satz 1 PflSchG, Pflanzenschutzmittel nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere greift das Selbstbedienungsverbot nicht in unzulässiger Weise in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufungsausübungsfreiheit der Händler von Pflanzenschutzmitteln ein.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 136/06 vom 28.03.2007

1. Auch reine Naturprodukte (hier: in Pellets gepresstes Gerstenstroh) können Biozide i.S.d. einschlägigen nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sein.

2. Für die Eigenschaft als Biozid bzw. Biozid-Produkt i.S.v. § 3b Abs. 1 Nr. 1 ChemG bzw. Art. 2 Abs. 1.a RL 98/8/EG ist allein ausschlaggebend, dass die fragliche Substanz chemisch (oder biologisch) auf den Schadorganismus wirkt und vom Hersteller hierzu bestimmt ist. Unerheblich ist, ob die biozide Wirkung durch die Beigabe eines ansonsten vollständig unbedenklichen, unveränderten Naturprodukts oder durch eine hierzu eigens hergestellte Wirkstoffkombination eintritt.

3. Die Biozid-Richtlinie und das ChemG regeln allein die abstrakte Gefährlichkeit von Stoffen. Durch die verwendete weite Begriffsfassung werden im Interesse einer gemeinschaftsweit einheitlichen Handhabung auch solche Stoffe bzw. Substanzen vor dem Inverkehrbringen zunächst einem formalisierten Zulassungsverfahren unterworfen, deren Risikopotential bzw. konkrete Gefährlichkeit noch nicht feststeht, sondern im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens erst geklärt werden soll.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 41/03 vom 21.04.2005

1.) Eine Abfallverwertung erfolgt nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 1 und 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG -, wenn sie gegen das Verkehrsverbot des § 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV - verstößt.

2.) Die in der ab 1. März 2003 am 21. April 2005 geltenden Fassung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV enthaltene Ausnahme vom Verkehrsverbot für Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die "zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung" in den Verkehr gebracht werden, umfasst - vorbehaltlich abweichender Bestimmung in Spalte 3 des Anhangs zu § 1 - keine Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die zum Zwecke der Abfallverwertung in den Verkehr gebracht werden.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 20 CE 03.2282 vom 15.10.2003

Bei verfassungskonformer Auslegung der derzeitigen Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung gilt das Verbot des Inverkehrbringens von Asbestzement nicht für Verwertungsverfahren, die das Schadstoffpotential des Stoffes in hinreichendem Umfang (Zerstörung der Faserstruktur zu mindestens 99,9 %) beseitigen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 64/02 vom 14.02.2003


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