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Chancengleichheit
Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema Chancengleichheit:Insgesamt sind 129 Entscheidungen zum Begriff - Chancengleichheit - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | SAECHSISCHES-OVG |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 B 292/08 |
| Verkündungsdatum: | 03.11.2008 |
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf, SOMIAP |
| Leitsatz: | 1. Bei der Prüfung selbst und der auf die Prüfung folgenden Zulassungsentscheidung gebietet es der Grundsatz der Chancengleichheit, für alle Prüflinge oder Bewerber dieselben inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen aufzustellen. Dies gilt auch für behinderte Prüflinge. 2. Fehlt einer Rechtsverordnung, die Anforderungen für den Übertritt an einen anderen oder weiterführenden Ausbildungsgang festlegt, eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage, führt dies grundsätzlich nicht dazu, dass Prüflinge, die die dort festgesetzten Anforderungen nicht erfüllen, zwingend einen Anspruch auf Übertritt haben. Vielmehr ist die Verordnung in ihrem Kernbestand vorläufig weiter anzuwenden. Bei einer Durchschnittsnote von schlechter als 2,5 besteht in Sachsen kein Anspruch auf einen Übertritt vom Hauptschulbildungsgang in den Realschulbildungsgang nach der 9. Klasse. |
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| Gericht: | BVERWG |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, BVerwG 8 C 20.07 |
| Verkündungsdatum: | 22.10.2008 |
| Rechtsgebiete: | GG, LVerbO NRW |
| Leitsatz: | Der Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es, kommunale Wählergruppen bei der Aufstellung von Reservelisten für die Landschaftsversammlung eines nordrheinwestfälischen Landschaftsverbandes gegenüber politischen Parteien wegen eines organisationsspezifischen Merkmals zu benachteiligen. Ein Zusammenschluss örtlicher Wählergruppen in Form eines Verbändeverbandes kann deshalb eine Wählergruppe im Sinne der Landschaftsverbandsordnung sein. Für die mittelbar gewählten Mitglieder einer Landschaftsversammlung ist die unmittelbare demokratische Legitimation der sie wählenden Ratsmitglieder der Mitgliedskörperschaften des Landschaftsverbandes als demokratische Legitimation ausreichend. Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, wenn Landesrecht einem Landesverband örtlicher Wählergemeinschaften die Beteiligung an der Aufstellung von Reservelisten für die Landschaftsversammlung mit der Begründung verweigert, dass in diesem Verband auf örtlicher Ebene konkurrierende Wählergruppen Mitglieder sein können. |
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| Gericht: | SAECHSISCHES-OVG |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 4 B 104/07 |
| Verkündungsdatum: | 02.09.2008 |
| Rechtsgebiete: | TAppO |
| Leitsatz: | Eine gleichheitswidrige erneute Prüfungschance verschafft sich ein Prüfling sowohl, wenn er unter Vortäuschung einer Prüfungsuntauglichkeit von einer Prüfung zurück tritt, wie auch, wenn er sich in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit oder ihrer wesentlichen Beeinträchtigung einer Prüfung unterzieht, um sich im Falle eines Misserfolges durch einen nachträglichen Rücktritt den Rechtswirkungen der erfolglosen Prüfung zu entziehen. |
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| Gericht: | OVG-RHEINLAND-PFALZ |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, VGH A 22/07 |
| Verkündungsdatum: | 27.11.2007 |
| Rechtsgebiete: | GG, LV |
| Leitsatz: | 1. Die rheinland-pfälzische Landesverfassung ist vom Prinzip der wehrhaften Demokratie geprägt. Dementsprechend verpflichtet sie insbesondere die zur Staatsleitung berufenen Verfassungsorgane, zum Schutz der Verfassung aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 2. In Wahrnehmung dieses Schutzauftrages ist der Minister des Innern und für Sport auch befugt, an der öffentlichen Auseinandersetzung darüber teilzunehmen, ob Ziele und Verhalten einer Partei oder deren Mitglieder mit der verfassungsmäßigen Ordnung vereinbar sind. Er darf dabei die Öffentlichkeit über seine Erkenntnisse unterrichten und damit auch Bewertungen verbinden sowie Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Der in Art. 21 GG und der Landesverfassung umschriebene Status der politischen Parteien steht dem nicht entgegen. 3. Die Verfassung verlangt allerdings, dass die Teilnahme staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit wahrt. Informationen müssen auf tatsächlichen Grundlagen beruhen, Bewertungen einer Partei als extremistisch oder verfassungsfeindlich dürfen nicht willkürlich oder sachfremd sein. 4. Die vom Minister des Innern und für Sport im Mai 2007 herausgegebene Broschüre "Maßnahmen gegen Rechtsextremismus: Ein Handlungsleitfaden für kommunale Entscheidungsträger" steht mit den vorgenannten Grundsätzen in Einklang. |
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| Gericht: | OVG-RHEINLAND-PFALZ |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, VGH O 27/07 |
| Verkündungsdatum: | 27.11.2007 |
| Rechtsgebiete: | GG, LV |
| Leitsatz: | 1. Die rheinland-pfälzische Landesverfassung ist vom Prinzip der wehrhaften Demokratie geprägt. Dementsprechend verpflichtet sie insbesondere die zur Staatsleitung berufenen Verfassungsorgane, zum Schutz der Verfassung aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 2. In Wahrnehmung dieses Schutzauftrages ist der Minister des Innern und für Sport auch befugt, an der öffentlichen Auseinandersetzung darüber teilzunehmen, ob Ziele und Verhalten einer Partei oder deren Mitglieder mit der verfassungsmäßigen Ordnung vereinbar sind. Er darf dabei die Öffentlichkeit über seine Erkenntnisse unterrichten und damit auch Bewertungen verbinden sowie Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Der in Art. 21 GG und der Landesverfassung umschriebene Status der politischen Parteien steht dem nicht entgegen. 3. Die Verfassung verlangt allerdings, dass die Teilnahme staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit wahrt. Informationen müssen auf tatsächlichen Grundlagen beruhen, Bewertungen einer Partei als extremistisch oder verfassungsfeindlich dürfen nicht willkürlich oder sachfremd sein. 4. Die vom Minister des Innern und für Sport im Mai 2007 herausgegebene Broschüre "Maßnahmen gegen Rechtsextremismus: Ein Handlungsleitfaden für kommunale Entscheidungsträger" steht mit den vorgenannten Grundsätzen in Einklang. |
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| Gericht: | OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 14 A 2873/06 |
| Verkündungsdatum: | 09.10.2007 |
| Rechtsgebiete: | GG, DRiG, JAG NRW 1993, JAO NRW 1993 |
| Leitsatz: | Ist bei einer zweiten juristischen Staatsprüfung das Prüfungsgespräch wegen eines Verfahrensfehlers zu wiederholen, besteht kein Anspruch auf Wiederholung auch des Aktenvortrags. |
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| Gericht: | NIEDERSAECHSISCHES-OVG |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 PA 593/07 |
| Verkündungsdatum: | 17.09.2007 |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Leitsatz: | 1. Der Grundsatz der Chancengleichheit und Fairness im Prüfungsrecht gebietet keine Differenzierung der Prüfungsbedingungen nach den jeweiligen Sprachkenntnissen der nicht deutschsprachigen Prüflinge. 2. Ein nicht deutschsprachiger Prüfling hat daher keinen Anspruch darauf, dass ihm die Prüfungsfragen in einer gerade und spezifisch auf seine eingeschränkten individuellen Fähigkeiten zur Verständigung in deutscher Sprache gestellt werden. |
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| Gericht: | NIEDERSAECHSISCHES-OVG |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 5 ME 210/07 |
| Verkündungsdatum: | 20.07.2007 |
| Rechtsgebiete: | GG, NBG, Nds. Verf., NPersVG |
| Leitsatz: | Die Delegation der Auswahl- und Ernennungsbefugnisse bei der Übertragung höherwertiger Dienstposten und bei Beförderungen auf die öffentlichen berufsbildenden Schulen durch Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums ist zulässig. |
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| Gericht: | OLG-THUERINGEN |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 9 Verg 4/07 |
| Verkündungsdatum: | 16.07.2007 |
| Rechtsgebiete: | GWB, VOF |
| Leitsatz: | 1. Verweist die Vergabekammer ein Vergabeprüfungsverfahren wegen örtlicher Unzuständigkeit an eine andere Vergabekammer, so ist dieser Beschluss bindend, soweit er nicht auf offensichtlicher Willkür beruht (§§ 83 S. 1 VwGO, 17a Abs. 2 S. 3 GVG bzw. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO analog). 2. Das Diskriminierungsverbot, das den Auftraggeber verpflichtet, europaweit alle Bewerber unabhängig von Nationalität, Herkunft und Firmensitz gleich zu behandeln (vgl. Art. 49 EGV, § 97 Abs. 2 GWB, § 4 Abs. 2 VOF), schließt als eine der zentralen Grundsätze des Vergaberechts auch den Schutz gegen versteckte und indirekte Benachteiligungen ausländischer Unternehmen bei der Auftragsvergabe ein (vgl. EuGH Urt. vom 27.10.2005; Az. C - 234/03 "Insalud" = VergabeR 2006, 63ff.). 3. Geht ein Bieter politische Stellen seines Heimatstaates mit dem Ziel an, diese dazu bewegen, sich in einem laufenden Vergabeverfahren für eine Zuschlagserteilung an ein nationales Unternehmen zu verwenden, stellt dies eine Aufforderung zum Bruch des Diskriminierungsverbots und damit eine versuchte - grob rechtswidrige - Einflussnahme auf die Auftragsvergabe dar. Es spricht viel dafür, schon ein solches Verhalten als "schwere Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF zu werten. 4. § 11 Abs. 4 lit. c VOF ist jedenfalls dann verletzt, wenn ein Bieter einen unlauteren Beeinflussungsversuch der vorgenannten Art auf "Insiderwissen" stützt, das aus ihm zugespielten Informationen über den Angebotsinhalt eines Mitbieters herrührt. |
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| Gericht: | NIEDERSAECHSISCHES-OVG |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 2 LA 439/07 |
| Verkündungsdatum: | 10.07.2007 |
| Rechtsgebiete: | NJAVO |
| Leitsatz: | Zum Anonymitätsprinzip im Prüfungsrecht. |
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