JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > C > Chancengleichheit der Wahlbewerber
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber |
| Stichwort: | Chancengleichheit der Wahlbewerber |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Aus dem allgemeinen Grundsatz der Freiheit der Wahl folgt die Verpflichtung des Wahlvorstands, während der laufenden Betriebsratswahl Dritten keine Einsichtnahme in die mit den Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste zu gestatten. 2. Gewährt der Wahlvorstand einzelnen Wahlbewerbern diese Einsichtnahme, verletzt er neben diesem Grundsatz außerdem den ungeschriebenen Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber. Aktenzeichen: 7 ABR 34/99 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - I. Arbeitsgericht Hamburg - 17 BV 8/98 - Beschluß vom 13. Oktober 1998 II. Landesarbeitsgericht Hamburg - 2 TaBV 1/99 - Beschluß vom 1. Juni 1999 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 34/99 | |