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Chancengleichheit der Wahlbewerber

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 34/99 vom 06.12.2000

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber
Stichwort:Chancengleichheit der Wahlbewerber
Leitsatz:Leitsatz:

1. Aus dem allgemeinen Grundsatz der Freiheit der Wahl folgt die Verpflichtung des Wahlvorstands, während der laufenden Betriebsratswahl Dritten keine Einsichtnahme in die mit den Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste zu gestatten.

2. Gewährt der Wahlvorstand einzelnen Wahlbewerbern diese Einsichtnahme, verletzt er neben diesem Grundsatz außerdem den ungeschriebenen Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber.

Aktenzeichen: 7 ABR 34/99
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 6. Dezember 2000
- 7 ABR 34/99 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 17 BV 8/98 -
Beschluß vom 13. Oktober 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 2 TaBV 1/99 -
Beschluß vom 1. Juni 1999
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 34/99




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