JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > C > Chancengleichheit
| Rechtsgebiete: | EG-Protokoll, GG, AGG, BGB, EG-Anpassungsgesetz, BetrAVG |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht |
| Stichwort: | Chancengleichheit |
| Leitsatz: | 1. Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält. 2. Bei einer dem AGG widersprechenden Diskriminierung ergibt sich aus der Wertung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 AGG iVm. der zugrunde liegenden diskriminierenden Regelung, dass eine Grundlage für Ansprüche auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gegeben ist. 3. Es bleibt offen, ob bei der zeitlichen Anwendung des AGG auf den Leistungszeitraum für Betriebsrenten oder den Zeitraum des Erwerbs von Anwartschaften im Arbeitsverhältnis abzustellen ist. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 249/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SGB V, EBM-Ä |
| Schlagworte: | Vertragspsychotherapeut - Ermittlung des Mindestpunktwertes zur angemessenen Vergütung der zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen bis 31.12.1998 - Vergleichsparameter bzgl Umsatzhöhe und Praxiskosten - Arztgruppe der Allgemeinmediziner |
| Stichwort: | Chancengleichheit |
| Leitsatz: | Zur Ermittlung des Mindestpunktwertes zur angemessenen Vergütung der zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Psychotherapeuten sind für die Zeit bis Ende 1998 die Vergleichsparameter hinsichtlich der Umsatzhöhe und der Praxiskosten der Arztgruppe der Allgemeinmediziner zu entnehmen (Klarstellung von BSG vom 6.11.2002 - B 6 KA 21/02 R = BSGE 90, 111 = SozR 3-2500 § 85 Nr 49). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 23/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB V |
| Stichwort: | Chancengleichheit |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 20/07 R | |
| Rechtsgebiete: | GG, LV |
| Schlagworte: | Organstreit, Partei, Antragsbefugnis, Antragsberechtigung, Organstreitverfahren, rechtserhebliches Verhalten, Entscheidungsmonopol, Parteienprivileg, administratives Einschreiten, faktische Nachteile, streitbare Demokratie, wehrhafte Demokratie, freiheitliche demokratische Grundordnung, Staatsleitung, Chancengleichheit, Verfassungswidrigkeit, Information, Öffentlichkeitsarbeit, Rechtsextremismus, Verfassungsschutzbericht, Landesverfassungsschutzbericht, Willkür |
| Stichwort: | Chancengleichheit |
| Leitsatz: | 1. Die rheinland-pfälzische Landesverfassung ist vom Prinzip der wehrhaften Demokratie geprägt. Dementsprechend verpflichtet sie insbesondere die zur Staatsleitung berufenen Verfassungsorgane, zum Schutz der Verfassung aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 2. In Wahrnehmung dieses Schutzauftrages ist der Minister des Innern und für Sport auch befugt, an der öffentlichen Auseinandersetzung darüber teilzunehmen, ob Ziele und Verhalten einer Partei oder deren Mitglieder mit der verfassungsmäßigen Ordnung vereinbar sind. Er darf dabei die Öffentlichkeit über seine Erkenntnisse unterrichten und damit auch Bewertungen verbinden sowie Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Der in Art. 21 GG und der Landesverfassung umschriebene Status der politischen Parteien steht dem nicht entgegen. 3. Die Verfassung verlangt allerdings, dass die Teilnahme staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit wahrt. Informationen müssen auf tatsächlichen Grundlagen beruhen, Bewertungen einer Partei als extremistisch oder verfassungsfeindlich dürfen nicht willkürlich oder sachfremd sein. 4. Die vom Minister des Innern und für Sport im Mai 2007 herausgegebene Broschüre "Maßnahmen gegen Rechtsextremismus: Ein Handlungsleitfaden für kommunale Entscheidungsträger" steht mit den vorgenannten Grundsätzen in Einklang. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH O 27/07 | |
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