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Chancengleichheit

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 292/08 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:GG, SächsVerf, SOMIAP
Schlagworte:Schule, Prüfung, Behinderung, Zulassung, Chancengleichheit, Rechtsgrundlage, Fortgeltung, Gesetzesvorbehalt
Stichwort:Chancengleichheit
Leitsatz:1. Bei der Prüfung selbst und der auf die Prüfung folgenden Zulassungsentscheidung gebietet es der Grundsatz der Chancengleichheit, für alle Prüflinge oder Bewerber dieselben inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen aufzustellen. Dies gilt auch für behinderte Prüflinge.

2. Fehlt einer Rechtsverordnung, die Anforderungen für den Übertritt an einen anderen oder weiterführenden Ausbildungsgang festlegt, eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage, führt dies grundsätzlich nicht dazu, dass Prüflinge, die die dort festgesetzten Anforderungen nicht erfüllen, zwingend einen Anspruch auf Übertritt haben. Vielmehr ist die Verordnung in ihrem Kernbestand vorläufig weiter anzuwenden. Bei einer Durchschnittsnote von schlechter als 2,5 besteht in Sachsen kein Anspruch auf einen Übertritt vom Hauptschulbildungsgang in den Realschulbildungsgang nach der 9. Klasse.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 292/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 20.07 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:GG, LVerbO NRW
Schlagworte:Landschaftsversammlung, Reserveliste, Partei, Wählergruppe, konkurrierende Wählergruppen, Landesverband, Verbändeverband, Organisationsform, Demokratieprinzip, Chancengleichheit, Differenzierungsverbot, Wahlvorbereitung, Wahlvorschlagsrecht, Legitimationskette
Stichwort:Chancengleichheit
Leitsatz:Der Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es, kommunale Wählergruppen bei der Aufstellung von Reservelisten für die Landschaftsversammlung eines nordrheinwestfälischen Landschaftsverbandes gegenüber politischen Parteien wegen eines organisationsspezifischen Merkmals zu benachteiligen. Ein Zusammenschluss örtlicher Wählergruppen in Form eines Verbändeverbandes kann deshalb eine Wählergruppe im Sinne der Landschaftsverbandsordnung sein.

Für die mittelbar gewählten Mitglieder einer Landschaftsversammlung ist die unmittelbare demokratische Legitimation der sie wählenden Ratsmitglieder der Mitgliedskörperschaften des Landschaftsverbandes als demokratische Legitimation ausreichend.

Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, wenn Landesrecht einem Landesverband örtlicher Wählergemeinschaften die Beteiligung an der Aufstellung von Reservelisten für die Landschaftsversammlung mit der Begründung verweigert, dass in diesem Verband auf örtlicher Ebene konkurrierende Wählergruppen Mitglieder sein können.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 20.07

BSG – Urteil, B 6 KA 28/07 R vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:SGG, SGB X, SGB V
Schlagworte:Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis - Zuleitung einer Kopie - Vorliegen eines Verwaltungsakts -Einlegung des Rechtsbehelfs - Anfechtungsfrist gemäß § 66 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGG - Ablehnung der Überprüfung der Honorarbescheide durch Kassenärztliche Vereinigung
Stichwort:Chancengleichheit
Leitsatz:1. Wird der Regelungsinhalt eines Bescheids einem Drittbetroffenen zur Kenntnis gegeben - sei es auch nur durch Zuleitung einer Kopie -, so liegt ein Verwaltungsakt auch im Verhältnis zu ihm vor.

2. Für den Lauf einer längeren als einjährigen Anfechtungsfrist gemäß § 66 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGG reicht es nicht aus, dass die Kassenärztliche Vereinigung den Standpunkt vertritt, nicht der Psychotherapeut, sondern allein der delegierende Arzt sei anfechtungsberechtigt. Dies genügt auch nicht für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

3. Eine Kassenärztliche Vereinigung kann eine erneute inhaltliche Überprüfung gemäß § 44 Abs 2 S 2 SGB X für zurückliegende Zeiträume ermessensfehlerfrei mit der Begründung ablehnen, bei Gewährung von Nachzahlungen wären wegen der Vielzahl ähnlich liegender Fälle erhebliche Einbußen für aktuelle Honoraransprüche zu befürchten.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 28/07 R

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 104/07 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:TAppO
Schlagworte:Rücktritt, Gesundheitszustand, Gesundheitsamt, Unverzüglichkeit, Chancengleichheit, Mitwirkungspflicht
Stichwort:Chancengleichheit
Leitsatz:Eine gleichheitswidrige erneute Prüfungschance verschafft sich ein Prüfling sowohl, wenn er unter Vortäuschung einer Prüfungsuntauglichkeit von einer Prüfung zurück tritt, wie auch, wenn er sich in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit oder ihrer wesentlichen Beeinträchtigung einer Prüfung unterzieht, um sich im Falle eines Misserfolges durch einen nachträglichen Rücktritt den Rechtswirkungen der erfolglosen Prüfung zu entziehen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 B 104/07


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