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Cessio legis

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Urteil, VI ZR 243/02 vom 02.12.2003

Rechtsgebiete:SGB X
Stichwort:Cessio legis
Leitsatz:Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozeßstandschaft des Sozialversicherungsträgers zur Geltendmachung von auf diesen nach § 119 SGB X übergegangenen Ansprüchen vor den Zivilgerichten prozeßführungsbefugt.
Volltext: BGH - Urteil, VI ZR 243/02



OLG-DUESSELDORF – Urteil, 4 U 51/01 vom 25.09.2001

Rechtsgebiete:VVG, MBKK
Stichwort:Cessio legis
Leitsatz:1.

Zum Anspruch eines in einem afrikanischen Entwicklungsland als Entwicklungshelfer eingesetzten Versicherungsnehmers aus einer Krankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz auf Ersatz der Kosten für einen Rettungsflug, mit dem sein in Afrika an Malaria tropica erkranktes Kleinkind zur medizinischen Behandlung nach Deutschland geflogen worden ist.

2.

Zum Übergang eines solchen gegen den Krankenversicherer gerichteten Anspruchs nach § 67 VVG auf einen Subsidiärversicherer, der aufgrund eines Vertrages mit einem Rettungsflugdienst dem Versicherten die Kosten des ärztlich angeordneten Rettungsfluges erstattet hat, obwohl ein Erstattungsanspruch aus der Flugrückholkosten-Versicherung ausgeschlossen ist, wenn das Mitglied des Flugrettungsdienstes Erstattung von einem anderen Versicherer - dem Krankenversicherer - verlangen kann.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, 4 U 51/01

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 2 UF 265/98 N vom 02.12.1999

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Rückerstattungsanspruch des Scheinvaters - Abtretung (des Anspruchs an das Kind) - unbillige Härte
Stichwort:Cessio legis
Leitsatz:Leitsatz:

1. Ist der leibliche Vater in der Annahme seiner Vaterschaft damit einverstanden, daß das Kind dem Scheinvater untergeschoben wird, ist er nicht redlich, weshalb die Zahlung rückständigen Kindesunterhalts für ihn selbst dann keine unbillige Härte i.S.v. § 1613 Abs.3 S.1 BGB darstellt, wenn der Scheinvater die Anfechtung seiner Vaterschaft hinsichtlich der Anfechtungsfrist erschlichen haben sollte.

2. Hat der Scheinvater den nach § 1607 Abs.3 S.2 BGB auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch durch Rechtsgeschäft auf das Kind zurückübertragen, kann der gegen den leiblichen Vater gerichteten Unterhaltsforderung des Kindes kein früheres, unredliches Verhalten des Scheinvaters entgegengehalten werden.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 2 UF 265/98 N

OLG-DRESDEN – Urteil, 8 U 2048/99 vom 08.09.1999

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, EFZG, LFZG, VVG, SGB X, RVO, StVG, SGB VII
Stichwort:Cessio legis
Leitsatz:Tierhalterhaftung bei Verletzung eines Familienangehörigen

1. Lebt der verletzte Arbeitnehmer mit dem als Tierhalter haftenden Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft, ist der gesetzliche Forderungsübergang gemäß § 6 Abs. 1 EFZG auf den Arbeitgeber, der dem Geschädigten nach § 3 Abs. 1 EFZG Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leistet, in entsprechender Anwendung von § 67 Abs. 2 VVG ausgeschlossen (Fortführung BGHZ 66, 104 zu § 4 Abs. 1 LFZG a.F.).

2. Die so genannte Haftungsablösung gemäß § 104 Abs. 1 SGB VII (entspricht § 636 Abs. 1 RVO a.F.) greift nicht ein, wenn der Vater des privaten Hundehalters aus Gefälligkeit die kurzzeitige Aufsicht über den Hund übernimmt und dabei von diesem verletzt wird.

OLG Dresden, 8. Zivilsenat, Urteil vom 8. September 1999,
Az. 8 U 2048/99
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 8 U 2048/99


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