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Cessio legis

Entscheidungen der Gerichte




SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 2/06 vom 23.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Stichwort:Cessio legis
Leitsatz:a. Die Anschlussberufung kann bedingt für den Fall erhoben werden, dass die hiermit angestrebte Änderung der angefochtenen Entscheidung nicht auf einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO hin erfolgt. Tritt die Bedingung ein, wird die Anschlussberufung gegenstandslos.

b. Wird der Berufungsführer nach statthafter Berufung durch ein auf Anhörungsrüge des Gegners im Fortsetzungsverfahren ergangenes Urteil zusätzlich beschwert, ist die Berufung gegen diese Entscheidung statthaft, auch wenn der Wert ist Beschwerdegegenstands 600 EUR nicht übersteigt.
Volltext: SAARLAENDISCHES-OLG - Urteil, 4 U 2/06



BGH – Urteil, VI ZR 312/07 vom 02.12.2008

Rechtsgebiete:RVO, ZPO, BGB, EFZG
Stichwort:Cessio legis
Leitsatz:a) Die Verletztenrente aus der Unfallversicherung vermindert infolge der Kongruenz mit dem Erwerbsschaden des Verletzten den Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit geleisteter Lohnfortzahlungen.

b) Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers dem Grunde nach festgestellt worden ist, umfasst nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdienstausfallschaden eingetreten ist.

c) Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, so liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die auch dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB n.F.).
Volltext: BGH - Urteil, VI ZR 312/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 150/01 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:VVG, WA
Schlagworte:Luftfrachtführer, Flug, Transportschaden, Schaden, Haftung, Reisegepäck, Gepäck, Versicherung, Forderungsübergang
Stichwort:Cessio legis
Leitsatz:Zur Haftung des Luftfrachtführers für einen Transportschaden (hier Verlust von Reisegepäck) und zum Übergang dieses Anspruchs auf den Reisegepäckversicherer.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 150/01

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 11 WF 248/08 vom 07.11.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Kostenerstattungsanspruch, Landeskasse
Stichwort:Cessio legis
Leitsatz:Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, dem Gegner die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten, keinen Einfluss. sie bewirkt, dass die Bundes- oder Landeskasse die auf sie übergegangenen Ansprüche gegen die Partei geltend machen kann (gegen OLG München FamRZ 2001, 1156).
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 11 WF 248/08


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