Zum Teilwiderruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage des Mutterunternehmens im Konzern. Enge wirtschaftliche Verflechtung mit der Muttergesellschaft durch Darlehen, Cash-Management und Gewinnabführung sowie enge wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Tochtergesellschaften durch Provisionsverpflichtungen. Beurteilung der Ertragslage nach der Geschäftstätigkeit.