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Carport

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 1626/06 vom 26.05.2008

Rechtsgebiete:HBO
Schlagworte:Bagatellabweichung, Carport, Nachbar, Nachbarzustimmung, tatsächliche Beeinträchtiung, Terrassennutzung
Stichwort:Carport
Leitsatz:Anders als bei der Verletzung bauplanungsrechtlicher Vorschriften ist bei der Verletzung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, die einen unmittelbaren Bezug zu den Nachbargrundstücken haben, die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn in Belangen, deren Schutz die Abstandsvorschriften dienen, indiziert und die Verletzung seiner Rechte regelmäßig zu bejahen; nur bei Hinzutreten günstiger Umstände kann eine tatsächliche Beeinträchtigung ausnahmsweise verneint werden (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 - BRS 62 Nr. 209).

Maßstab für die Annahme einer Bagatellabweichung von einer erteilten Baugenehmigung.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 1626/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 365/03 vom 06.03.2006

Rechtsgebiete:NBauO
Schlagworte:Baulast, Beseitigungsanordnung, Carport, Ermessen, Pergola, Vereinigungsbaulast
Stichwort:Carport
Leitsatz:Der um das Dach reduzierte Carport stellt keine baugenehmigungsfreie Pergola dar.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 365/03

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 N 01.2240 vom 04.04.2003

Rechtsgebiete:GO, BauGB
Schlagworte:Änderungsbebauungsplan, Schallschutzwand, Carport, Ausfertigungsmangel (offen gelassen), Abwägungsgebot
Stichwort:Carport
Leitsatz:Zur Frage, ob die Unterschrift unter die Sitzungsniederschrift oder unter den Bekanntmachungsvermerk den Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans genügt.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 01.2240

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 UE 450/97 vom 05.02.2001

Rechtsgebiete:BGB, HBO 1957, HBO 1977, HBO 1993
Schlagworte:Abstandsfläche, Übernahme der, öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte, Carport, Gebäudeabstand, Nachbarerklärung, Nachbargrundstück
Stichwort:Carport
Leitsatz:Mit einer Nachbarerklärung im Sinne des Bauordnungsrechts (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 3 HBO 1957, § 95 Abs. 1 Satz 2 HBO 1977, § 69 Abs. 2 HBO 1993), mit der der Gebäudeabstand auf das Nachbargrundstück übernommen wird, verzichtet der Nachbar nicht nur selbst auf Abwehrrechte. Der Verzicht auf die Bebauung der Abstandsfläche vermittelt auch ein Abwehrrecht seines Nachbarn gegen die Bebauung dieser Abstandsfläche.

Einzelfall einer Übernahme des Gebäudeabstands auf das Nachbargrundstück durch Nachbarerklärung, die dem durch die Erklärung begünstigten Nachbarn seinerseits einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch gegen die Errichtung eines Carports in der Abstandsfläche des Nachbargrundstücks vermittelt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 450/97


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