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Cannabiskonsum

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 298/08 vom 04.12.2008

Rechtsgebiete:FeV, StVG
Schlagworte:Cannabiskonsum, gelegentlicher, Fahreignung, Trennungsvermögen
Stichwort:Cannabiskonsum
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 298/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 34/07 vom 30.05.2007

Rechtsgebiete:FeV, StVG
Schlagworte:Ausfallerscheinungen, Cannabiskonsum, Fahrtüchtigkeit, gelegentlich, Gutachten, ärztliches, regelmäßig, THC-Carbonsäure, THC-Konzentration, Trennungsvermögen, Verkehrsteilnahme
Stichwort:Cannabiskonsum
Leitsatz:Von einer die Trennungsfähigkeit in Frage stellenden Verkehrsteilnahme lässt sich ausgehen, wenn der Betroffene objektiv unter dem Einfluss einer Cannabiskonzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko von Beeinträchtigungen erhöht, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 34/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 2143/05 vom 15.11.2005

Rechtsgebiete:StVG, StGB, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum, absolute Fahruntüchtigkeit, relative Fahruntüchtigkeit, Cannabis-Influence-Factor, CIF, fehlendes Trennungsvermögen
Stichwort:Cannabiskonsum
Leitsatz:Der im Bereich des Strafrechts in Bezug auf den Konsum von Cannabis zum Nachweis der "absoluten" Fahruntüchtigkeit entwickelte "Cannabis-Influence-Factor" (CIF) ist für das Zusatzelement des fehlenden Trennungsvermögens im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nicht von Bedeutung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2143/05

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 4 MB 18/05 vom 01.03.2005

Rechtsgebiete:StVG
Schlagworte:Beschluss, Straßenverkehr, Verkehrsteilnehmer, Fahrerlaubnisentziehung, Cannabiskonsum, einmaliger Konsum, gelegentlicher Konsum
Stichwort:Cannabiskonsum
Leitsatz:Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass ein Verkehrsteilnahmer, der unstreitig unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat, bereits nach erst- und einmaligem Konsum in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät. Es ist Sache des Betroffenen, der Behörde im Einzelfall durch geeignete Beweismittel das Vorliegen einer Ausnahmesituation nachzuweisen.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 4 MB 18/05


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