JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > C > Cannabiskonsum
| Rechtsgebiete: | FeV, StVG |
| Schlagworte: | Cannabiskonsum, gelegentlicher, Fahreignung, Trennungsvermögen |
| Stichwort: | Cannabiskonsum |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 298/08 | |
| Rechtsgebiete: | FeV, StVG |
| Schlagworte: | Ausfallerscheinungen, Cannabiskonsum, Fahrtüchtigkeit, gelegentlich, Gutachten, ärztliches, regelmäßig, THC-Carbonsäure, THC-Konzentration, Trennungsvermögen, Verkehrsteilnahme |
| Stichwort: | Cannabiskonsum |
| Leitsatz: | Von einer die Trennungsfähigkeit in Frage stellenden Verkehrsteilnahme lässt sich ausgehen, wenn der Betroffene objektiv unter dem Einfluss einer Cannabiskonzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko von Beeinträchtigungen erhöht, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 34/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, StGB, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum, absolute Fahruntüchtigkeit, relative Fahruntüchtigkeit, Cannabis-Influence-Factor, CIF, fehlendes Trennungsvermögen |
| Stichwort: | Cannabiskonsum |
| Leitsatz: | Der im Bereich des Strafrechts in Bezug auf den Konsum von Cannabis zum Nachweis der "absoluten" Fahruntüchtigkeit entwickelte "Cannabis-Influence-Factor" (CIF) ist für das Zusatzelement des fehlenden Trennungsvermögens im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nicht von Bedeutung. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2143/05 | |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Schlagworte: | Beschluss, Straßenverkehr, Verkehrsteilnehmer, Fahrerlaubnisentziehung, Cannabiskonsum, einmaliger Konsum, gelegentlicher Konsum |
| Stichwort: | Cannabiskonsum |
| Leitsatz: | Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass ein Verkehrsteilnahmer, der unstreitig unter Cannabiseinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat, bereits nach erst- und einmaligem Konsum in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät. Es ist Sache des Betroffenen, der Behörde im Einzelfall durch geeignete Beweismittel das Vorliegen einer Ausnahmesituation nachzuweisen. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 4 MB 18/05 | |