JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > C > c der Richtlinie 2004/83/EG
| Rechtsgebiete: | EMRK, GG, AsylVfG, AuslG, AufenthG, Richtlinie 2004/83/EG, GFK |
| Schlagworte: | Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen und Wirkungen eines Ausschlusses von der Flüchtlingsanerkennung nach Art. 12 Abs. 2 Buchst. b, c der Richtlinie 2004/83/EG, Abschiebung in die Türkei mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG), Asylanerkennung bei Vorliegen des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten sog. Terrorismusvorbehalts, Erforderlichkeit einer fortbestehenden Gefährlichkeit eines Ausländers für die Ausschlussgründe der Flüchtlingsanerkennung, Verhinderung der Abschiebung bei zu erwartender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe aufgrund des Refoulementverbots des Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Voraussetzungen für eine Beschränkung des Grundrechts auf Asyl gem. Art. 16a GG |
| Stichwort: | c der Richtlinie 2004/83/EG |
| Leitsatz: | Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen und der Wirkungen eines Ausschlusses nach Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 C 48.07 | |