JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > C > C 343/06 (Funk)
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 91/439/EWG, FeV |
| Schlagworte: | EU-Fahrerlaubnis, EuGH-Urteile vom 26. Juni 2008 - C 329/07 (Wiedemann), C 343/06 (Funk), Nichtanerkennungsbefugnis, Verletzung des Wohnsitzerfordernisses, Unwirksamkeit im Inland kraft Gesetzes, Ersterteilung, ohne vorherige Entziehung im Inland |
| Stichwort: | C 343/06 (Funk) |
| Leitsatz: | Die vom EuGH in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 - C 329/07 (Wiedemann) und C 343/06 (Funk) - für den Fall der offenbaren Verletzung des Wohnsitzerfordernisses herausgestellte Nichtanerkennungsbefugnis hat zur Folge, dass sich die Wirksamkeit dieser Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik nach Maßgabe des § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV beurteilt. Hatte der Inhaber einer solchermaßen erworbenen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz im Bundesgebiet, findet insoweit § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV (vgl. § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV 2009) Anwendung, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Betreffenden im Inland zuvor eine frühere Fahrerlaubnis entzogen worden war. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 11145/08.OVG | |