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JuraForum.deUrteileSchlagwörterCC-329/06 (Wiedemann) 

C-329/06 (Wiedemann)

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10851/08.OVG vom 31.10.2008

Nach der Rechtsprechung des EuGH begründet die Ausstellung eines EU-Führerscheins für den Ausstellerstaat die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung beginnend bei seiner Zuständigkeit bis hin zur materiellen Rechtmäßigkeit des Führerscheins in Bezug auf das Wohnsitzerfordernis sowie die Fahreignung. Die übrigen Mitgliedstaaten haben auf diese Rechtmäßigkeit zu vertrauen und keine Kompetenz, diese aufgrund eigener Erkenntnisse in Frage zu stellen.

Diese Grundsätze gelten gemäß der jüngsten Rechtsprechung des EuGH in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 - C-329/06 (Wiedemann u.a.) auch in Fällen eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs; insofern hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung zum "Führerscheintourismus" nicht mehr fest. Die Kompetenzzuweisung erlaubt nur dann eine Ausnahme, wenn der Ausstellerstaat selbst zu erkennen gibt, dass seine Zuständigkeit nicht begründet gewesen ist.

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