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Bußgeldbescheid

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 ME 295/08 vom 24.10.2008

Rechtsgebiete:HeimG, HeimPersV
Schlagworte:Beschäftigungsverbot, Bußgeldbescheid, Eignung, Heimleiter, Ordnungswidrigkeiten, Weiterbeschäftigung
Stichwort:Bußgeldbescheid
Leitsatz:Zur Untersagung der weiteren Beschäftigung eines Heimleiters wegen fehlender pesönlicher Eignung; vorläufiger Rechtsschutz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 ME 295/08



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 223/08 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Bußgeldbescheid, Erlass, EDV, Dokumentation, Namenskrüzel
Stichwort:Bußgeldbescheid
Leitsatz:Eine aktenkundige Dokumentation des Erlasses des durch eine EDV hergestellten Bußgeldbescheides liegt bereits dann vor, wenn sich aus dem Gesamtinhalt der Akten ergibt, dass der Sachbearbeiter die Übersendung des Bußgeldbescheides an den Betroffenen oder seinen Verteidiger verfügt hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 223/08

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 319/07 vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Bußgeldbescheid, Bezugnahme, Feststellungen, Geständnis, Anforderungen
Stichwort:Bußgeldbescheid
Leitsatz:Eine Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid ist, wenn die Voraussetzungen für eine abgekürzte Urteilsbegründung nicht vorliegen, nicht zulässig.

Ein Geständnis des Angeklagten liegt nicht vor, wenn der Betroffene lediglich "Fahrereigenschaft und Messwert nicht bestritten" hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 319/07

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 324/07 vom 15.06.2007

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verjährungsunterbrechung, Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Fehler, örtlich unzuständige Behörde, fehlerhafte Tatortbezeichnung
Stichwort:Bußgeldbescheid
Leitsatz:1. Die örtliche Unzuständigkeit einer sachlich zur Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigen Verwaltungsbehörde stellt keinen so schwerwiegenden Mangel dar, dass damit die Unwirksamkeit eines von iher erlassenen Bußgeldbescheides begründet werden könnte.

2. Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass die Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 324/07


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