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Bundeszentralregister

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 A 377/09 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Altfallregelung, Auslegung, Ausschlussgrund, Ländererlasse, vorsätzliche Täuschung
Stichwort:Bundeszentralregister
Leitsatz:1. Der Begriff der vorsätzlichen Täuschung in § 104a Abs. 1 S. 1 Nr.4 AufenthG umfasst im Grundsatz jedes Verhalten, mit dem bei der Ausländerbehörde wissentlich und willentlich eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände von aufenthaltsrechtlicher Bedeutung herbeigeführt wird.

2. Die Auslegung des Merkmals einer vorsätzlichen Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände nach dem Wortsinn (sog. grammatische Auslegung) eröffnet einen weiten Anwendungsbereich des Ausschlusstatbestandes. In qualitativer Hinsicht werden alle Täuschungen erfasst, die über das Stadium eines Versuchs hinausgegangen sind und nicht auf rein fahrlässigem Verhalten beruhen.

3. Der Ausschlusstatbestand des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG ist nach Auffassung des Senats im Übrigen allein hinsichtlich des Begehungszeitpunkts der erfassten Täuschungshandlungen einer einschränkenden Auslegung zugänglich. Dies ergibt sich aus einer systematischen Betrachtungsweise aller in § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG enthaltenen Ausschlusstatbestände. Ein Wertungswiderspruch zum Ausschlussgrund des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG ist nach Auffassung des Senats im Wege der systematischen Auslegung des Ausschlusstatbestandes des § 104a Abs. 1 Satz Nr. 4 AufenthG dadurch zu vermeiden, dass solche vorsätzlichen Täuschungshandlungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht mehr entgegenstehen, die im Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung über den gestellten Antrag fünf Jahre oder länger zurückliegen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 A 377/09



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2428/08 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:StAG, LVwVfG, AufenthG, BZRG
Schlagworte:Einbürgerungszusicherung, Ausweisungsgrund, Besondere Härte, Bundeszentralregister, Tilgung
Stichwort:Bundeszentralregister
Leitsatz:1. Eine strafgerichtliche Verurteilung kann als Ausweisungsgrund im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG a.F. grundsätzlich bis zur Tilgung im Bundeszentralregister vorgehalten werden.

2. Durch die Erteilung einer befristeten rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung sind nach Ablauf der Frist einer Einbürgerung entgegenstehende Gründe nicht verbraucht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2428/08

BGH – Beschluss, 3 StR 96/09 vom 05.05.2009

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Stichwort:Bundeszentralregister
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, 3 StR 96/09

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 72/08 vom 04.03.2009

Rechtsgebiete:HGB, BGB, ZPO
Stichwort:Bundeszentralregister
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 72/08


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