JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bundeswehr
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Bundeswehr |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 12 U 29/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, UVPG, ROG 1997, BauGB |
| Schlagworte: | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen, im Berufungsverfahren gestellter Hilfsantrag auf Verpflichtung des Beklagten, eine solche Genehmigung für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen zu erteilen, im Verwaltungsverfahren nicht ausdrücklich gestellter immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen, Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Gesteinsabbau im Regionalplan, Grundsätze der Raumordnung als öffentlicher Belang, Ausweisung eines "Restriktionskriteriums Vorbehaltsgebiet" im Flächennutzungsplan, Verunstaltung des Landschaftsbilds, Störung der Funktionsfähigkeit militärischer Fernmeldeanlagen, Platzrunde für einen Sonderlandeplatz, Spruchreife und "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren |
| Stichwort: | Bundeswehr |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 B 07.1384 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Stichwort: | Bundeswehr |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BGH - Beschluss, 3 StR 96/09 | |
| Rechtsgebiete: | SG, WDO, VwGO |
| Schlagworte: | Bundeswehr, Entlassung, fristlose, Gefahr, ernstliche, Ordnung, militärische, Prognose, objektiv, Prognose, nachträgliche, Prognose, objektiv, nachträgliche, Soldat, Zeit, auf |
| Stichwort: | Bundeswehr |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen, nach denen ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre gemäß § 55 Abs. 5 SG fristlos entlassen werden kann. 2. Verneinung der ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung. 3. Die Bindungswirkung nach § 145 Abs. 2 WDO der nach der WDO ergangenen Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten und der Wehrdienstgerichte erfasst allein den Entscheidungsausspruch selbst. Demgegenüber ordnet § 145 Abs. 2 WDO keine Bindung an Tatsachenfeststellungen an. 4. Parallelentscheidungen vom 23. April 2009 in den Verfahren 1 L 30/09 und 1 L 31/09. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 29/09 | |
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