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Bundesurlaubsgesetz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 974/08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung
Stichwort:Bundesurlaubsgesetz
Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit Urlaubsentgelt- sowie Restansprüchen auf Entgeltfortzahlung eines Arbeitnehmers, der die vom Arbeitgeber vorgenommene Berechnung der pro Urlaubstag bzw. Arbeitsunfähigkeitstag zu zahlenden Vergütung auf kalendertäglicher Basis, also Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage, beanstandet. Der in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommende Tarifvertrag verteilt die Wochenarbeitszeit nicht auf Arbeitstage auf, sondern sieht ein Schichtmodell mit regelmäßig unbezahlten Freischichten vor und sieht sowohl für die urlaubstägliche wie auch für die krankheitstägliche Vergütung den Betrag von Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage vor.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 974/08



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 1655/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:BUrlG
Schlagworte:Urlaubsabgeltung, zusammenhängende Gewährung, treuwidrig, widersprüchliches Verhalten, Wunsch
Stichwort:Bundesurlaubsgesetz
Leitsatz:1. Der Wunsch des Arbeitnehmers auf einen geteilten Urlaub ist als ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG anzusehen.

2. Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs sprechen nicht gegen den eine Teilung des Urlaubs auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers, solange den Urlaubsanträgen des Arbeitnehmers selbst nicht entnommen werden kann, dass in Folge der Aufteilung eine sinnvolle Erholungsphase des Arbeitnehmers nicht gewährleistet ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 1655/08

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 Sa 238/08 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:BUrlG
Schlagworte:Urlaubsabgeltung
Stichwort:Bundesurlaubsgesetz
Leitsatz:Sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz gegeben ist und der am Jahresende noch nicht genommene und nicht gewährte Urlaub deshalb auf das erste Quartal des Folgejahres nicht übergeht, erlischt der am Ende des Urlaubsjahres nicht genommene Urlaub. Für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung ist der Arbeitnehmer darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 Sa 238/08

LAG-MUENCHEN – Urteil, 11 Sa 882/08 vom 11.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadensersatz
Stichwort:Bundesurlaubsgesetz
Leitsatz:Die Entscheidung befasst sich mit einem behaupteten Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers, der auf eine nach Behauptung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasste fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen Zahlungsverzugs des Arbeitgebers gestützt wird.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 882/08


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