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Bundesseuchengesetz

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 9/9a VJ 1/07 R vom 02.10.2008

Rechtsgebiete:IfSG, BSeuchG
Schlagworte:Impfschadensrecht - Impfung gegen Poliomyelitis - Impfschaden - Impfempfehlung - Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung
Stichwort:Bundesseuchengesetz
Leitsatz:Der Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung kann sich nicht nur auf eine bestimmte Infektionskrankheit, sondern auch auf die Art und Weise der Impfung (Impfstoff, Darreichungsform) beziehen (Fortführung von BSG vom 29.5.1980 - 9 RVi 3/79 = BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr 6 und BSG vom 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R = BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr 1).
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a VJ 1/07 R



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 13 A 931/05 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:IfSG, BSeuchG, OBG, KoG-IfSG
Schlagworte:Absonderung, Kostenerstattung
Stichwort:Bundesseuchengesetz
Leitsatz:Gegenüber den allgemeinen Regelungen stellen § 10 Abs. 7 Satz 4 BSeuchG, § 16 Abs. 7 Satz 4 IfSG Ausnahmeregelungen des Inhalts dar, dass eine in Anwendung der außerordentlichen ("Eil"-)Zuständigkeit getroffene Maßnahme des Gesundheitsamtes ausnahmsweise dann als von der zuständigen Behörde getroffene Maßnahme gilt, wenn diese vom Gesundheitsamt über die getroffene Anordnung unverzüglich unterrichtet worden ist und die Anordnung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen seit ihrem Erlass aufgehoben hat.

Die mit § 10 Abs. 7 BSeuchG, § 16 Abs. 7 IfSG bezweckte klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten verbietet es, die Unterrichtungspflicht Dritten gegenüber als unerhebliche Verfahrensregelung zu bewerten.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 13 A 931/05

BSG – Beschluss, B 9a VJ 5/06 B vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:SGG
Stichwort:Bundesseuchengesetz
Volltext: BSG - Beschluss, B 9a VJ 5/06 B

OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG 1/06 vom 12.02.2007

Rechtsgebiete:WpHG, WpÜG
Schlagworte:Enforcementverfahren, Arbeitspapiere, Wertprüfer, Bilanzkontrollgesetz, Abschlussprüfer, Prüfer
Stichwort:Bundesseuchengesetz
Leitsatz:1. Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich einer bestimmten Problemstellung vorzulegen.

2. Eine Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs widerspricht im Regelfall dem Beschleunigungsgebot des Enforcementverfahrens.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, WpÜG 1/06


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