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bundesrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Landesrechts

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 40.04 vom 20.08.2004

Rechtsgebiete:GG, ThürVwKostG
Schlagworte:Verwaltungsgebühr, Baugenehmigungsgebühr, Gebührenbefreiung als negative Staatsleistung, freie Wohlfahrtsverbände, bundesrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Landesrechts, Abgabengerechtigkeit, Willkürverbot
Stichwort:bundesrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Landesrechts
Leitsatz:§ 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürVwKostG, der den freien Wohlfahrtsverbänden in Thüringen Befreiung von Verwaltungsgebühren gewährt, verstößt nicht gegen den bundesrechtlichen Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn der Befreiungstatbestand dahingehend ausgelegt wird, dass er nur den in der Liga der freien Wohlfahrtsverbände zusammengeschlossenen und in Thüringen tätigen (Landes-)Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonisches Werk, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Zentrale Wohlfahrtsstelle für Juden) zugute kommt, nicht aber anderen im Bereich der Wohlfahrtspflege tätigen Organisationen, auch wenn sie ihrerseits Mitglied eines freien Wohlfahrtsverbandes sind.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 40.04




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