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Bundesligakarten II

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OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 89/05 vom 05.04.2006

Rechtsgebiete:BGB, UWG
Schlagworte:Bundesligakarten II
Stichwort:Bundesligakarten II
Leitsatz:1. Im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen kann die erforderliche Kenntnis des Vertragspartners, dass der Verwender künftige Vertragsschlüsse nur auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbeziehungen vorzunehmen bereit ist, jedenfalls dann auch durch eine vorgerichtliche Abmahnung vermittelt werden, wenn die AGB der Abmahnung beigefügt sind (Fortführung von Senat NJW 05, 3003).

2. Ein Bundesligaverein, der mit seinen Allgemeinen Geschäftbedingungen den gewerblichen Weiterverkauf von Eintrittskarten zu verhindern versucht, die an Privatpersonen zur eigenen Nutzung abgegeben worden sind, setzt sich hierdurch nicht dem Vorwurf einer wettbewerbswidrigen bzw. gemeinschaftswidrigen Marktabschottung aus. Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu der (fehlenden) Schutzwürdigkeit selektiver Vertriebssysteme sind nicht auf solche Fälle übertragbar, in denen Produkte, die bereits an den Endvererbraucher als letztes Glied der Vertriebskette abgegeben worden sind, auf eine vorgelagerte Vertriebsstufe rückübertragen werden, um sie erneut in den Handel zu bringen und an andere Endabnehmer zu verkaufen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 89/05




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