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Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1631/04 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:GG, SGB VI
Stichwort:Bundeskabinett
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 1631/04



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10502/08.OVG vom 05.12.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, SGB XII
Schlagworte:Alimentation, amtsangemessene Besoldung, kinderreiche Beamte, Bundesverfassungsgericht, Vollstreckungsanordnung, Geltung für Versorgungsempfänger, Endgrundgehalt aktiver Beamter, Steuerklasse 3, sozialhilferechtlicher Bedarf, zeitnahe Geltendmachung, Fortwirkung des Widerspruches
Stichwort:Bundeskabinett
Leitsatz:Die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, S. 300) gilt auch für kinderreiche Versorgungsempfänger. Auch in diesem Fall ist bei der Ermittlung der Einkünfte von dem Endgrundgehalt eines aktiven Beamten der entsprechenden Besoldungsgruppe auszugehen und unabhängig von der innegehabten Steuerklasse die Steuerklasse 3 zugrunde zu legen.

Die Alimentation eines Versorgungsempfängers der Besoldungsgruppe A 7 mit vier Kindern hat im Jahr 2007 nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen.

Der Nutzbarmachung der Vollstreckungsanordnung steht das Außerkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes Ende 2004 nicht entgegen; der sozialhilferechtliche Bedarf der Kinder errechnet sich nunmehr auf der Grundlage von § 28 SGB XII, wobei der bisherige Zuschlag in Höhe von 20 v. H. des Sozialregelsatzes zur Abgeltung von einmaligen Leistungen entfällt.

Die Leistungsgewährung auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine zeitnahe Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr voraus, die sodann grundsätzlich auch für die Folgejahre fortwirkt (hier ausnahmsweise verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10502/08.OVG

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 15 Verg 3/08 vom 13.06.2008

Rechtsgebiete:GWB, BBauG, BGB
Stichwort:Bundeskabinett
Leitsatz:1. Zur Frage des Vorliegens eines öffentlichen Auftrags im Sinne der §§ 97 ff. GWB und der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG vom 31.3.2004 bei Grundstücksverkäufen einer Kommune, die u.a. mit einer Bauverpflichtung und der Übernahme der Kosten für die sonstige Erschließung verbunden sind, bei gleichzeitig abgeschlossenem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BBauG.

2. Der allgemeine, aus § 242 BGB abgeleitete Grundsatz gilt auch im Vergaberecht. Die späte Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn der Gegner und die sonstigen Beteiligten nicht mehr mit einem Nachprüfungsverfahren rechnen mussten und sich darauf eingerichtet haben und darauf einrichten durften. Die Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung wird grundsätzlich auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Berechtigte Kenntnis von seinem Nachprüfungsrecht hat.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 15 Verg 3/08

OLG-NAUMBURG – Urteil, 9 U 105/07 (Hs) vom 27.03.2008

Rechtsgebiete:EEG
Stichwort:Bundeskabinett
Leitsatz:Wird in eine Biogasanlage ein Zusatzstoff, der selbst kein Energieträger ist, mit dem Ziel hinzugegeben, die Energieausbeute aus der eingesetzten Biomasse zu steigern, so ist dies mit dem sog. Ausschließlichkeitsprinzip der §§ 5 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG 2004) vereinbar. Die Hinzugabe eines solchen - selbst nicht energetischen - Zusatzstoffes läss t die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 EEG nicht entfallen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 105/07 (Hs)


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