( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBundesfernstraße 

Bundesfernstraße

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10435/08.OVG vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:VwVfG, FStrG, BNatSchG, LNatSchG, Europäische Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie
Schlagworte:Abweichung, Alternative, Alternativenprüfung, Art, prioritäre Art, Artenschutz, Bachdurchlass, Bedarfsplan, naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum, Bergwerk, Bewertung, Biotop, Bundesfernstraße, Deponie, Einwendungsausschluss, Erhaltungsziel, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Erdmasse, Ermittlung, Fledermaus, Fledermausschutz, Fledermausquartier, FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Grünbrücke, Habitat, Habitatschutz, Kohärenz, Kohärenzsicherung, Kollision, Kompensation, Lebensraumtyp, Naturschutzverein, nachgelassener Schriftsatz, Planfeststellung, Präklusion, Schutzgebiet, Straßenbepflanzung, Tunnel, Tunnelsprengung, Überflughilfe, Verbandsklage, Verträglichkeitsprüfung, Vogelschutzgebiet, Vorkommen, Vorbehalt, worst-case-Betrachtung, Zerschneidung
Stichwort:Bundesfernstraße
Leitsatz:Zur Ortsumgehung einer bestehenden Bundesstraße (B 427), die erstmals ein FFH-Gebiet mit einem bedeutenden Fledermausquartier anschneidet und im weiteren Verlauf durch einen Tunnel führt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10435/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11523/06.OVG vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:FStrG, BNatSchG, LNatSchG, Europ. Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie
Schlagworte:Abweichungszulassung, Alternative, Alternativenprüfung, Art, prioritäre Art, Artenschutz, Artenschutzrecht, Bedarf, Bedarfsplan, vordringlicher Bedarf, Bechsteinfledermaus, Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum, Bundesanzeiger, Bundesfernstraße, Bundesstraße, B 50, BUND, Dicke Trespe, Einwendung, Einwendungsausschluss, Erhaltungsziel, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Fledermaus, Fledermausschutz, FFH-Gebiet, potentielles FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Grauspecht, Großes Mausohr, Grünbrücke, Habitat, Habitatschutz, Habitatschutzrecht, Hauptvorkommen, Hochmoselübergang, Kohärenz, Kohärenzsicherung, Kohärenzsicherungsmaßnahme, Kompensation, Kompensationsmaßnahme, Lebensraum, Lebensraumtyp, Mittelspecht, Moselsporn, Naturschutz, Naturschutzverein, Planung, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, ergänzender Planfeststellungsbeschluss, Querungshilfe, Schutzgebiet, Schutzmaßnahme, Schutzregime, Schutzregimewechsel, Schwarzspecht, Spanische Flagge, Trasse, Trassenauswahl, Trassenalternative, Verbandsklage, Verträglichkeit, Verträglichkeitsprüfung, Vogelart, Vogelschutz, Vogelschutzgebiet, europäisches Vogelschutzgebiet, Vorhaben, Vorhabenträger, Vorkommen
Stichwort:Bundesfernstraße
Leitsatz:1. Der Planfestsstellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 50 im Planfeststellungsabschnitt II zwischen Platten und Longkamp (sog. "Hochmoselübergang") ist in seiner ergänzten und geänderten Fassung mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht vereinbar.

2. Durch Erklärung eines europäischen Vogelschutzgebietes zum besonderen Schutzgebiet gemäß § 25 Abs. 2 LNatSchG i. V. m. der Landesverordnung über die Erhaltungsziele tritt der Wechsel des Schutzregimes von der Vogelschutz- zur FFH-Richtlinie ein.

3. Maßstab der Verträglichkeitsprüfung i. S. v. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sind die für das jeweilige Schutzgebiet konkret festgelegten Erhaltungsziele. Die Orientierung der Erhaltungsziele eines Vogelschutzgebiets an den Vogelarten, die als "Hauptvorkommen" für das Gebiet charakteristisch sind, steht mit europäischem Recht im Einklang.

4. Zu den Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i. S. v. Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie.

5. Der strenge Maßstab des § 27 Abs. 3 LNatSchG für eine Abweichungszulassung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie findet nur Anwendung, wenn die in dem Gebiet vorkommenden prioritären Biotope oder Arten durch das Projekt konkret betroffen sind.

6. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11523/06.OVG

OVG-BREMEN – Urteil, 1 D 333/05 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:EKrG, FStrAbG, FStrG, VwVfG
Schlagworte:Abwägung, Bedarfsplan, Bundesfernstraße, Eisenbahnkreizung, Planrechtfertigung, Planfeststellung
Stichwort:Bundesfernstraße
Leitsatz:1. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass mit der Ausweisung eines dringenden Bedarfs für die Verlegung der B 74 zwischen Farger Straße und A 270 (Kreinsloger) im Bundesverkehrswegeplan (Anlage zum 5. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 01.07.2004) die Grenzen des gesetzgeberischen Ermessens überschritten worden sein könnten.

2. § 2 EKrG ist nicht drittschützend zugunsten von Personen, die in der Nähe des Bahnübergangs wohnen und ihn daher häufig benutzen. Durch einen Verstoß gegen sie werden Nachbarn, die durch das Vorhaben nicht enteignungsbetroffen sind, nicht in ihren Rechten verletzt.

3. Einzelfall einer planerischen Abwägung. OVG Bremen, Urteil vom 28.03.2006
Volltext: OVG-BREMEN - Urteil, 1 D 333/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 12018/04.OVG vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:VwVfG, FStrG
Schlagworte:Planfeststellung, Fernstraße, Bundesfernstraße, Planfeststellungsbeschluss, Ergänzung, Planergänzung, Ergänzungsplanfeststellung, Verfahren, ergänzendes Verfahren, Änderung, Änderungsplanfeststellung, Enteignung, Vorwirkung, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Teilbarkeit, Abtrennbarkeit, Abtrennung, abtrennbar, Weg, Wirtschaftsweg, Landwirtschaft, ländlicher Weg, Feldweg, Wegebau, ländlicher Wegebau, Wegeverbindung, Betriebsflächen, Eigentum, Abwägung, Einwendungsausschluss, Präklusion, Eingriff, Eingriffsregelung, kausal, Kausalität, Ausgleich, Ersatz, Kompensation, Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme
Stichwort:Bundesfernstraße
Leitsatz:1. Der durch einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erstmals Betroffene kann den ihm gegenüber bestandskräftigen (ursprünglichen) Planfeststellungsbeschluss jedenfalls dann nicht nachträglich anfechten, wenn die Ergänzung einen abtrennbaren Teil der Gesamt-Planfeststellung bildet.

2. Bei der Planung einer Bundesfernstraße bildet die Wegeverbindung zwischen einem bäuerlichen Anwesen und den dazu gehörigen Betriebsflächen einen abwägungserheblichen Belang, der mit dem ihm zukommenden Gewicht in die planerische Abwägung einzustellen ist. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Aufrechterhaltung oder Schaffung einer bestimmten Wegeverbindung.

3. Wenn einem durch die Planfeststellung einer Bundesfernstraße nachteilig betroffenen Landwirt eine zumutbare Wegeverbindung zwischen Hofstelle und Betriebsflächen zur Verfügung gestellt werden muss, kann es abwägungsgerecht sein, einen neuen Wirtschaftsweg zu planen und dafür landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsgrundstücke in Anspruch zu nehmen.

4. Auch ein durch die Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffener hat keinen Anspruch auf ein vollständiges und fehlerfreies naturschutzrechtliches Kompensationskonzept, sondern kann nur dann einen Anspruch auf Planaufhebung geltend machen, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für die Inanspruchnahme seines Eigentums ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 12018/04.OVG


Seite:   1  2  3  4 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/bundesfernstrasse

"Bundesfernstraße - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN