JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bundesdisziplinargesetz
| Rechtsgebiete: | VwGO, HmbDG, BDG |
| Stichwort: | Bundesdisziplinargesetz |
| Leitsatz: | 1. Zur Entbindung von dem Amt des Beamtenbeisitzers für Disziplinarsachen nach dem Hamburgischen Disziplinargesetz ist gemäß § 22 HmbDG in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 3 VwGO ein Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts und nicht der Landespersonalausschuss berufen. § 46 Abs. 2 HmbDG bestimmt entgegen seinem Wortlaut bei der gebotenen einschränkenden Auslegung etwas anderes nicht 2. Das Hamburgische Disziplinargesetz sieht die rechtliche Möglichkeit, auf eigenen Antrag von dem Amt des Beamtenbeisitzers in besonderen Härtefällen entbunden werden zu können, im Unterschied zu § 50 Abs. 2 BDG nicht vor. Eine planwidrige Lücke des Gesetzes, die eine entsprechende Anwendung der Vorschriften in § 50 Abs. 2 BDG oder in § 24 Abs. 2 VwGO zulassen könnte, besteht nicht. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 AS 10/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BDG, AGVwGO |
| Schlagworte: | Durchsuchungsanordnung, Beschlagnahmeanordnung, Besetzung der Disziplinarkammer, Dringender Tatverdacht, Schwerwiegendes Dienstvergehen |
| Stichwort: | Bundesdisziplinargesetz |
| Leitsatz: | 1. Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 AGVwGO i.d.F. des Geset¤zes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vom 14.10.2008 (GBl. S. 343) entscheidet bei sonstigen Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung - abgesehen von Entscheidungen über Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz oder auf Prozesskostenhilfe, die nach § 7 Abs. 2 Satz 4 AGVwGO der Disziplinarkammer vorbehalten sind - der Vorsitzende; ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden. Gemäß § 46 Abs. 4 Satz 2 BDG gilt diese für Verfahren nach dem Landesdisziplinargesetz getroffene Regelung auch für Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz. 2. Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Disziplinargerichts ist grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn im Disziplinarverfahren eine Zurückstufung oder eine Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (im Anschluss an BVerfG <Kammer>, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, DB 16 S 57/09 | |
| Rechtsgebiete: | BDG, VwGO |
| Stichwort: | Bundesdisziplinargesetz |
| Leitsatz: | Für die Bestimmung von Form und Frist der Zulassungsbeschwerde gemäß § 67 Abs. 3 BDG sind die Vorschriften über die Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 147 und 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO) entsprechend heranzuziehen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 11 Bf 110/08.F | |
| Rechtsgebiete: | BDG, VwVfG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Disziplinarklage, Disziplinarverfahren, Disziplinargericht, Verhandlungsunfähigkeit, verhandlungsunfähig, Durchführungsgebot, Sachverhaltsaufklärung, Prozesspfleger, rechtliches Gehör, Gehör, Persönlichkeitsbild, Persönlichkeit |
| Stichwort: | Bundesdisziplinargesetz |
| Leitsatz: | Die Disziplinarklage gegen einen aufgrund Alkoholerkrankung dauerhaft verhandlungsunfähigen Beamten ist wegen eines Verfahrenshindernisses unzulässig, wenn der Beamte sich weder selbst zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen äußern noch seinem Prozesspfleger die für eine ausreichende Vertretung erforderlichen Informationen vermitteln kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10623/08.OVG | |
Seite: 1 2 3 4 5 6 ... 10 ... 11
"Bundesdisziplinargesetz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum