JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bundesautobahn
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Schlagworte: | Lkw-Überholverbot, Überholverbot, fließender Verkehr, Beschränkung des fließenden Verkehrs, Bundesautobahn, Autobahn, besondere örtliche Verhältnisse, allgemeines Risiko, erhebliches Übersteigen eines allgemeinen Risikos, Schwerlastverkehr, Verkehrsbelastung, Gefahrenlage, konkrete Gefahr, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Bundesautobahn |
| Leitsatz: | Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Überschreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 79.06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, StrG |
| Schlagworte: | Bundesautobahn, Einvernehmen, Ersetzung, Falsches Verfahren, Gemeinde, Landschaftsbild, Nebenanlage, Winterstützpunkt |
| Stichwort: | Bundesautobahn |
| Leitsatz: | 1. Wird für die Errichtung eines Winterstützpunkts an einer Autobahn das falsche Verfahren gewählt, kann eine Gemeinde dagegen nicht mit Erfolg gerichtlich vorgehen, wenn ihre materiellen Rechte gewahrt sind. 2. Ein Recht auf Abwehr einer Beeinträchtigung oder Verunstaltung des Landschaftsbildes steht einer Gemeinde nicht zu. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 2829/04 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, StVO |
| Schlagworte: | Dienstunfall, qualifizierter Dienstunfall, Anerkennung als qualifizierter Dienstunfall, Dienstunfallanerkennung, Dienst, Dienstverrichtung, in Ausübung des Dienstes, Diensthandlung, Aufopferung, Sonderopfer, Lebensgefahr, besondere Lebensgefahr, Versorgung, Hinterbliebene, Hinterbliebenenversorgung, Straßenverkehr, Pkw, Fahrzeug, Erfassung durch Pkw, Gefährdung, Gefährdungspotenzial, Autobahn, Bundesautobahn, Bundesstraße, Unfallstelle, Absicherung, Unfallaufnahme, Wildunfall, Alkohol, alkoholisiert, Geschwindigkeit, überhöhte Geschwindigkeit |
| Stichwort: | Bundesautobahn |
| Leitsatz: | Die Aufnahme eines Verkehrsunfalls durch einen Polizeibeamten in der Nacht und auf einer Bundesstraße, die aufgrund ihres Ausbauzustandes hohe Geschwindigkeiten zulässt, kann im Einzelfall mit einer besonderen Lebensgefahr im Sinne von § 37 Abs. 1 BeamtVG verbunden sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11761/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, FStrG, VwVfG |
| Schlagworte: | Abwägungsbelang, Abwägungsgebot, Ausgestaltung, Bundesautobahn, Schallschutzwand, Tank- und Rastanlage, Wirtschaftliches Interesse |
| Stichwort: | Bundesautobahn |
| Leitsatz: | 1.) Dritte, die von Auflagen in einem Planfeststellungsbeschluss, die andere begünstigen, nachteilig betroffen werden, können diese mit der Anfechtungsklage angreifen, auch wenn der Planfeststellungsbeschluss bei Erfolg der Klage unvollständig wird. 2.) a.) Das Eigentum verleiht kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs. Gleichwohl gebietet es das planungsrechtliche Abwägungsgebot, das wirtschaftliche Interesse an der unbeeinträchtigten weiteren Nutzung von mit erheblichen Investitionen geschaffenen Erwerbsquellen als Belang zu berücksichtigen, auch wenn der Schutzbereich des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht berührt wird. b.) Wenn ein Fehler bei der Abwägung danach erheblicher Belange Dritter zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen kann, muss der Dritte auch auf einen mit der Verpflichtungsklage geltend zu machenden Ergänzungs- oder Änderungsanspruch verwiesen werden können, wenn bereits damit seinem Anliegen Rechnung getragen wird. Als Rechtsgrundlage dafür kommt § 74 Abs. 2 S. 2 VwVfG in entsprechender Anwendung oder das Abwägungsgebot in Betracht (im Anschluss an BayVGH, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 8 A 00.40054 -, UPR 2002, 348, 350). 3.) Maßnahmen aktiven Lärmschutzes können bei Beachtung der Prärogative des § 41 Abs. 1 BImSchG jedenfalls dann unterbleiben, wennn sie aus Gründen der Stadtbildpflege oder zur Wahrung sonstiger öffentlicher Belange mit dem Vorhaben unvereinbar sind. Dafür kann die vom Bundesverwaltungsgericht unterschiedlich beantwortete Frage unentschieden bleiben, ob § 41 BImSchG striktes Recht enthält oder Bestandteil der planerischen Abwägung ist. 4.) Das Interesse des Betreibers einer Tank- und Raststätte an einer Autobahn daran, dass die Einrichtung für Vorbeifahrende sichtbar bleibt, ist im allgemeinen von geringem Gewicht und rechtfertigt grundsätzlich keine Mehrkosten für transparente Schallschutzwände. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 4179/01 | |
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