JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bundesaufsicht
| Rechtsgebiete: | SGG, GG |
| Stichwort: | Bundesaufsicht |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9 VS 1/08 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB V, GewO, SGB X, SGG |
| Schlagworte: | Krankenversicherung - Krankenhausträger <hier GmbH> - kein Anspruch auf einen Versorgungsvertrag bei Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse - keine Gewähr für leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung bei Nichtzulassung und Nichterfüllung des Qualitätsgebots nach § 2 Abs 1 S 3 SGB V - Beteiligtenfähigkeit einer GmbH in Liquidation - Zusammenwirken der Träger mittelbarer Landesund Bundesverwaltung in Form von eigenständigen Willenserklärungen beim Abschluss eines Versorgungsvertrags |
| Stichwort: | Bundesaufsicht |
| Leitsatz: | 1. Eine GmbH in Liquidation kann den Abschluss eines Versorgungsvertrags als Krankenhaus nicht beanspruchen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgelehnt worden ist. 2. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung, wenn es - ohne zugelassen zu sein - in großem Umfang gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt. 3. Ein Krankenhaus bietet nicht die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenhausbehandlung, wenn es nach seiner Konzeption den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs 1 S 3 SGB V) unter Berücksichtigung grundrechtskonformer Auslegung nicht genügt (Aufgabe von BSG vom 19.2.2003 - B 1 KR 1/02 R = BSGE 90, 289 = SozR 4-2500 § 137c Nr 1; Fortentwicklung von BSG vom 19.11.1997 - 3 RK 1/97 = BSGE 81, 189 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 5/08 R | |
| Rechtsgebiete: | GG, AtG, VwGO, BGB, EGBGB |
| Schlagworte: | Landessammelstelle, Ausgabenverantwortung, Zweckausgaben, Verwaltungsausgaben, Bundesauftragsverwaltung, Weisung, Bundesaufsicht, Erstattungsanspruch Verwirkung, Verjährung, nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit, Kostenerhebung, Prozesszinsen |
| Stichwort: | Bundesaufsicht |
| Leitsatz: | Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sind nichtverfassungsrechtlicher Art, wenn sie den Anspruch auf Erstattung von Zweckausgaben der Höhe nach oder die Begründetheit entsprechender Einreden und Einwendungen betreffen. Sachliche und personelle Aufwendungen, die der Errichtung und dem Betrieb einer atomrechtlichen Landessammelstelle zuzurechnen sind, sind i.S.d. Art. 104a Abs. 2 GG durch die Aufgabenerfüllung im Auftrag des Bundes entstehende Zweckausgaben des Landes. Zur Verjährung und zur Verwirkung eines Anspruchs auf Erstattung von Zweckausgaben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 A 2.07 | |
| Rechtsgebiete: | AtG, BBergG, GorlebenVSpV, VwGO |
| Schlagworte: | Atomares Endlager, Betriebsplanzulassung, Drittschutz im Bergrecht, Endlager, Endlagererkundung, Rahmenbetriebsplan, Veränderungssperre Gorleben, öffentliches Interesse |
| Stichwort: | Bundesaufsicht |
| Leitsatz: | 1. § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 BBergG entfaltet drittschützende Wirkung zugunsten eines zulässigerweise bereits geführten benachbarten Betriebes. 2. Die überwiegenden öffentlichen Interessen im Sinne des § 48 Abs. 2 S. 1 BBergG müssen nicht in expliziten öffentlich-rechtlichen Verbotsnormen niedergelegt sein. 3. Das öffentliche Interesse an einer Endlagersuche für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle überwiegt das privatnützige Interesse eines Bergbautreibenden an der Salzgewinnung in einem nach gegenwärtigem Erkenntnisstand als Endlager nicht ungeeigneten Salzstock. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LC 53/05 | |
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