JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bundesaufgabe
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, RVG |
| Schlagworte: | Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG), Reichsvermögen, zum Bundesvermögen gewordenes - und Rückübertragungsanspruch von Ländern und Gemeinden, Gemeinden, Rückübertragungsanspruch gemäß Art. 134 Abs. 3 GG, Bund, Rückübertragungsanspruch und Gegenrecht des - es, gesetzlicher Vermögensübergang, Vermögensübergang, gesetzlicher, Übertragungsakt, gemäß Art. 134 Abs. 3 GG notwendiger - für Rückübertragung, Verwaltungsbedarf des Bundes, Bedarf, Verwaltungs- des Bundes, Aufgabe, des Bundes, Bundesaufgabe, Fristen, gesetzliche - zur Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen und entgegenstehenden Bundesbedarfen, Zeitpunkt, maßgeblicher für die Beurteilung eines Bundesverwaltungsbedarfs, Bundesgrenzschutz, Bundesaufgabe, Verteidigung, Bundesaufgabe, Stationierung verbündeter Streitkräfte im Bundesgebiet, verbündete Streitkräfte, Stationierung, NATO, System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, Liegenschaften, Überlassung von - zur Nutzung durch fremde Streitkräfte, Landbeschaffung, Dauerbedarf, vorübergehender Bedarf, nicht nur vorübergehender Bedarf. |
| Stichwort: | Bundesaufgabe |
| Leitsatz: | Leitsätze: Ob die Voraussetzungen für den Ausschluss des Rückfallrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Reichsvermögen-Gesetzes (RVG) in Verbindung mit Art. 134 Abs. 3 GG gegeben sind, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund. Der Bund benötigte im maßgeblichen Zeitpunkt einen Vermögensgegenstand für eigene Verwaltungsaufgaben (Art. 134 Abs. 3 GG und § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann, wenn er ihn nach dem Ende der Besatzungszeit einer verbündeten Streitmacht völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend zur militärischen Nutzung zur Verfügung stellte. Urteil des 3. Senats vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - I. VG Kassel vom 08.12.1999 - Az.: VG 3 E 4698/94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 8.00 | |
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