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Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 11.06 vom 09.10.2007

Rechtsgebiete:VermG, EntschG
Schlagworte:Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Zuständigkeit, Berechtigtenfeststellung, Entschädigungsberechtigung, Entscheidungskompetenz, Würdigkeitsprüfung
Stichwort:Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Leitsatz:Ist die Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 3 Abs. 2 VermG ausgeschlossen, weil der nach dem Prioritätsprinzip Berechtigte einer Schädigung nach §1 Abs. 6 VermG unterlag, so ist das nach § 29 Abs. 3 VermG zuständige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen auch für die Entscheidung über eine Entschädigungsberechtigung des Zweitgeschädigten nach § 7a Abs. 3c Satz 1 VermG zuständig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 11.06




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