JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
| Rechtsgebiete: | VermG, EntschG |
| Schlagworte: | Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Zuständigkeit, Berechtigtenfeststellung, Entschädigungsberechtigung, Entscheidungskompetenz, Würdigkeitsprüfung |
| Stichwort: | Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen |
| Leitsatz: | Ist die Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 3 Abs. 2 VermG ausgeschlossen, weil der nach dem Prioritätsprinzip Berechtigte einer Schädigung nach §1 Abs. 6 VermG unterlag, so ist das nach § 29 Abs. 3 VermG zuständige Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen auch für die Entscheidung über eine Entschädigungsberechtigung des Zweitgeschädigten nach § 7a Abs. 3c Satz 1 VermG zuständig. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 11.06 | |
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