JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Schlagworte: | Umfang des Beteiligungsrechts des Personalrats bei Prüfungen nach § 80 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), Umfang des Beteiligungsrechts des Personalrats hinsichtlich einer Teilnahme an den Beratungen der Prüfungskommission, Umfang des Beteiligungsrechts des Personalrats hinsichtlich äußerer Prüfungsbedingungen und inhaltlicher Aspekte der Prüfung sowie hinsichtlich der mündlichen und schriftlichen Prüfungsteile, Pflicht der Prüfungskommission zur Ermöglichung einer Anbringung von Anregungen und Bedenken des in die Prüfung entsandten Personalratsmitglieds i.R.v. ggf. mehreren vertraulichen Gesprächen |
| Stichwort: | Bundesakademie für öffentliche Verwaltung |
| Leitsatz: | 1. Das Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen nach § 80 BPersVG schließt die Teilnahme an den Beratungen der Prüfungskommission nicht ein. 2. Das Beteiligungsrecht ist nicht auf die äußeren Prüfungsbedingungen begrenzt, sondern betrifft auch inhaltliche Aspekte der Prüfung; es erstreckt sich auf den mündlichen und schriftlichen Teil der Prüfung. 3. Die Prüfungskommission hat dem in die Prüfung entsandten Personalratsmitglied Gelegenheit zu geben, seine Anregungen und Bedenken in einem oder erforderlichenfalls mehreren vertraulichen Gesprächen vorzutragen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 8.08 | |
| Rechtsgebiete: | SGG |
| Stichwort: | Bundesakademie für öffentliche Verwaltung |
| Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 14/01 R | |
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