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Bundes-Angestelltentarifvertrag

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LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 266/02 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:BUrlG, BAT
Schlagworte:Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit, Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Stichwort:Bundes-Angestelltentarifvertrag
Leitsatz:Der tarifvertragliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und 3 BAT setzt auch im Fall des Ausscheidens wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 59 Abs. 1 BAT die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, d.h. Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Abgeltungszeitraum des § 47 Abs. 7 BAT, voraus.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 266/02




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