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Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 9 VG 22/08 B vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:SGG, ZPO, VwZG
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil - Prozessbevollmächtigter - Empfangsbekenntnis - Adressat - Wirksamkeit - Rechtsanwalt - Büropersonal - Rechtsanwaltsfachangestellte - Vertretung - Ermächtigung
Stichwort:Büropersonal
Leitsatz:Ein von einer Rechtsanwaltsfachangestellten des Prozessbevollmächtigten unterzeichnetes Empfangsbekenntnis bewirkt keine Zustellung einer sozialgerichtlichen Entscheidung. Ein Rechtsanwalt als Zustellungsadressat kann sein Büropersonal nicht wirksam zur Entgegennahme von Zustellungen gegen Empfangsbekenntnis nach § 174 der Zivilprozessordnung ermächtigen.
Volltext: BSG - Beschluss, B 9 VG 22/08 B



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 50/08 vom 28.08.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufungsbegründungsfrist, Fristenkalender, EDV, Büropersonal, Kontrolle, Überwachung, Tippfehler
Stichwort:Büropersonal
Leitsatz:Der Anwalt muss sicherstellen, dass nicht ein einfacher Tippfehler bei der Eingabe eines Datums in den elektronischen Fristenkalender allein zur Versäumung von Notfristen führen kann. Weil das Fehlerrisiko bei der Eingabe von Datumsangaben über eine Tastatur erheblich höher ist als bei der handschriftlichen Übertragung eines Datums, ist es erforderlich, dass eine zweite Person die Eintragungen der Anwaltsgehilfin in das Programm überprüft.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 50/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, A 9 S 315/07 vom 12.06.2007

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Berufungszulassung, Antrag, Frist, Versäumung, Wiedereinsetzung, Verschulden, Sorgfaltspflicht, Prozessbevollmächtigter, Büropersonal
Stichwort:Büropersonal
Leitsatz:Einem Rechtsanwalt, der die Prozessvertretung in einem Asylverfahren übernimmt, obliegt die Berechnung - oder jedenfalls unverzügliche Überprüfung - der zweiwöchigen Antrags- und Begründungsfrist des § 78 Abs. 4 AsylVfG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, A 9 S 315/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 52/06 vom 04.07.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Büropersonal, Fristen, Fristenberechnung, Berufungsbegründungsfrist, Irrtum
Stichwort:Büropersonal
Leitsatz:Um sicherzustellen, dass die Büroangestellte nicht eigenmächtig neue unzutreffende Fristen berechnet und die zutreffend notierten wieder streicht, muss ihr der Rechtsanwalt eindeutige Anweisungen für den Fall geben, dass es zu Unsicherheiten bei der Fristberechnung (hier: Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist) kommt, etwa wenn scheinbar eine über den eigenen Antrag hinausgehende Fristverlängerung gewährt wurde.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 52/06


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