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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 23 U 309/05 vom 28.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Zustellung, Empfangsbekenntnis, Unterschrift, Organisation, Büroorganisation, Rechtsanwalt, Anwalt, Frist, Fristensicherung
Stichwort:Büroorganisation
Leitsatz:Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn durch ihn selbst oder auf seine Veranlassung in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und die Notierung im Fristenkalender vermerkt ist . Entschließt sich ein Rechtsanwalt aber, das Empfangsbekenntnis vor vollständiger Fristensicherung zurückzugeben, so trifft ihn eine besondere Sorgfaltspflicht; um ihr gerecht zu werden, genügen allgemeine Weisungen des Rechtsanwalts an sein Personal grundsätzlich nicht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 23 U 309/05



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 69/06 vom 29.08.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufung, Büroorganisation, Schriftsatz, Änderungen
Stichwort:Büroorganisation
Leitsatz:1. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei verletzt die von einer ordentlichen Prozesspartei zu erwartende Sorgfalt, wenn er nach Unterzeichnung eines als änderungsbedürftig erkannten Schriftsatzes nicht sicherstellt, dass dieser in der falschen Form weder missbräuchlich noch versehentlich nach außen gelangen kann.

2. Hierzu ist es regelmäßig erforderlich, dass er entweder die erforderlichen Änderungen in dem Schriftsatz handschriftlich vornimmt oder seine Unterschrift streicht (Abweichung von BGH NJW 1982, 2670).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 69/06


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