JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bürgschaft auf erstes Anfordern
| Rechtsgebiete: | BGB, VOB/B |
| Schlagworte: | Bürgschaft auf erstes Anfordern, Prüffähigkeit der Schlussrechnung, Rückforderungsprozess des Bürgen |
| Stichwort: | Bürgschaft auf erstes Anfordern |
| Leitsatz: | Nach Zahlung auf eine Bügschaft auf erstes Anfordern kann der Bürge im Rückforderungsprozess sich auf die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung über die durch die Bürgschaft gesicherte Werklohnforderung jedenfalls dann nicht berufen, wenn er selbst die Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung hätte veranlassen können. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 122/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Bürgschaft auf erstes Anfordern |
| Stichwort: | Bürgschaft auf erstes Anfordern |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer Zahlungsaufforderung zur Auszahlung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 5 U 107/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Vorauszahlungsbürgschaft, Bürgschaft auf erstes Anfordern, Beweislast, Anspruch des Hauptschuldners auf Rückforderung einer zu Unrecht gezogenen Bürgschaft |
| Stichwort: | Bürgschaft auf erstes Anfordern |
| Leitsatz: | 1. Die Grundsätze über die Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages, die den Auftragnehmer zu einer Neuberechnung des Pauschalpreises verpflichten, gelten nicht, wenn der Auftraggeber die Arbeiten als im wesentlichen vertragsgerecht abnimmt. Nach Abnahme richten sich eventuelle Gegenrechte des Auftraggebers wegen nicht erbrachter Leistungen vielmehr nach Gewährleistungsrecht. 2. Dem Hauptschuldner steht aus dem Sicherungsvertrag über die Stellung einer Bürgschaft ein eigener Anspruch auf Rückforderung einer zu Unrecht gezogenen Bürgschaft zu. 3. Der Rückforderungsanspruch des Hauptschuldners ist zunächst nur auf Zahlung an den Bürgen oder Befreiung vom Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen gerichtet. Der Hauptschuldner kann erst dann Zahlung der erhaltenen Bürgschaftsleistung an sich verlangen, wenn er dem Bürgen im Wege des Rückgriffs dessen Aufwendungen erstattet hat. 4. Die Beweislast im Prozess auf Rückforderung einer zu Unrecht gezogenen Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern entspricht der Beweislast für die Geltendmachung des Werklohnanspruchs durch den Auftragnehmer. |
| Volltext: OLG-KOELN - Urteil, 20 U 85/03 | |
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