Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden Sattelzuges (75 %) und eines die zweite Rückschaupflicht verletzenden Fahrers eines landwirtschaftlichen Gespanns (25 %).
Vortrag nach Schluss der mündlichen Verhandlung ist auch dann nach § 296a ZPO ausgeschlossen, wenn darauf ein Teilurteil ergeht und der durch das Teilurteil beschiedene Streitgegenstand nicht Gegenstand der anschließenden Verhandlung ist.
Unterzeichnet jemand einen Kfz-Kaufvertrag in der Absicht, das Kfz von einem Dritten geschenkt zu erhalten und tritt nur deswegen als Käuferin des Kfzs auf, da der Dritte im Fall des vorherigen Eigentumserwerbs befürchtet, das Eigentum an dem Kfz aufgrund Gläubigerzugriffen wieder zu verlieren, liegt ein wirksamer Kaufvertrag mit der im Vertrag als Käufer bezeichneten Person - und nicht lediglich ein Scheingeschäft - vor.
Die Auflage einer jährlichen Berichtspflicht zur Anzahl der Urkundsgeschäfte in Angelegenheiten der Bank, in deren Aufsichtsrat der Notar Mitglied ist, sowie zu dem daraus resultierenden Gebührenaufkommen ist verhältnismäßig und geeignet, einer Gefährdung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars zu begegnen, jedenfalls wenn als Vergleichsgröße das Gesamtaufkommen aller Beurkundungen für andere Kreditinstitute zur Verfügung steht.
Bei einer Klage gegen eine ausländische juristische Person mit Sitz in Großbritannien ist nach der EG VO 1348/2000 die Übersetzung der Klage in die englische Sprache kein Erfordernis für eine wirksame Zustellung mittels Einschreiben/Rückschein.
Die Erhebung einer Sonderumlage zur Behebung des Liquiditätsmangels auf dem Geschäftskonto der Gemeinschaft durch Beschluss der Eigentümerversammlung widerspricht auch gegenüber dem Ersteher von Wohnungs- und Teileigentum regelmäßig nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, weil durch die Umlage nicht der Voreigentümer von der Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Wohngelder befreit , sondern zum Nutzen der derzeitigen Miteigentümer die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinschaft abgewendet werden soll.
Ein im Jahr 1958 eingeräumtes Bimsausbeuterecht ist wegen Verwirkung erloschen, wenn nach Ausbeute des Oberbimses (1958 bis 1961) und vertraglich vereinbarter Neuvermessung des Grundstücks (1973) der Grundstückseigentümer davon ausgehen konnte, dass der Ausbeuteberechtigte sein Recht in Zukunft nicht mehr geltend machen werde.
Der Fahrer eines Rennrades, der wegen des Arbeitsschlitzes eines Schachtdeckels stürzt, hat jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde (Amtshaftung), wenn es sich um eine verkehrsarme Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) handelt und der Schachtdeckel sich farblich deutlich von der sonstigen Fahrbahndecke abhebt.
Überlässt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft dem anderen Miteigentümer über viele Jahre die Verwaltung und erweckt er dabei den Eindruck keine näheren Informationen über veranlasste Maßnahmen und die Verwendung von Geldern zu wünschen, schuldet der Verwalter am Ende der Verwaltungszeit nach Treu und Glauben nur im eingeschränkten Maß Rechenschaft.