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Bürgerentscheid

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2865/08 vom 22.06.2009

Rechtsgebiete:GemO
Schlagworte:Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planungsverzicht, Planungsstopp, Grundsatzentscheidung, Planungsmoratorium
Stichwort:Bürgerentscheid
Leitsatz:1. Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens muss sich an § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO messen lassen, wenn es ungeachtet der Einkleidung der Fragestellung der Sache nach auf eine typisch bauplanerische Entscheidung gerichtet ist.

2. Die flächenmäßige Beschränkung einer in der Fragestellung formulierten Zielsetzung eines Bürgerbegehren stellt eine unzulässige inhaltliche Änderung dar.

3. Nach Erlass des Flächennutzungsplans sind bürgerentscheidsfähige Grundsatzentscheidungen nur innerhalb des durch den Flächennutzungsplan eröffneten planungsrechtlichen Rahmens möglich; sie dürfen nicht in Widerspruch zu dessen Darstellungen stehen.

4. Ein Bürgerbegehren, das darauf gerichtet ist, die Bebauung eines Geländes auf Dauer zu verhindern, ist nicht als bloßes "Planungsmoratorium" zulässig.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2865/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 ME 277/08 vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:NGO, NLO, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Klagebefugnis
Stichwort:Bürgerentscheid
Leitsatz:Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens und die Bürger der Gemeinde haben kein subjektives öffentliches Recht auf Vollzug des Bürgerentscheids.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 277/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 419/09 vom 20.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, GemO
Schlagworte:Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Ausschlussgrund, Grundsatzentscheidung, Bauleitplanung, Aufstellungsbeschluss, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan
Stichwort:Bürgerentscheid
Leitsatz:Der Ausschlussgrund nach § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO erfasst über den Wortlaut der Regelung hinaus grundsätzlich die Bauleitplanung im Sinne des § 1 BauGB. Ob der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB als Grundsatzentscheidung bürgerentscheidsfähig ist, bleibt offen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 419/09

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 1805/08 vom 17.11.2008

Rechtsgebiete:HGO, VwGO
Schlagworte:Beiladung, Sicherungsanordnung, Bürgerentscheid, Verpflichtungsklage, Entscheidung der Gemeindevertretung, Anordnungsgrund, Bürgerbegehren, Regelungsanordnung, Kommunalverfassungsstreitverfahren, Feststellungsklage, einstweiliger Rechtsschutz
Stichwort:Bürgerentscheid
Leitsatz:1. Zu dem das Außenverhältnis zwischen Bürger und Gemeinde betreffenden Verwaltungsrechtsstreit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens können die beteiligten Gemeindeorgane nicht beigeladen werden.

2. Eine Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Verpflichtung der Gemeindevertretung zu einer alsbaldigen Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gemäß § 8 b Abs. 4 Satz 2 HGO ist nicht geeignet, die Durchführung des beantragten Bürgerentscheids im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1805/08


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