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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 1943/06 vom 23.10.2006

Rechtsgebiete:VwGO, AufenthG, BeschV, FHSV
Schlagworte:vorläufiger Rechtsschutz, Erwerbstätigkeit, Anwerbestopp, Beschäftigungserlaubnis, Arbeitsmarktprüfung, Vorrangprüfung, Völkervertragsrechtliche Meistbegünstigungsklausel, Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, USA, Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der BRD und der USA
Stichwort:Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika
Leitsatz:In Fällen, in denen ein Ausländer nach Ablehnung seines Antrags auf Erteilung eines zur Erwerbstätigkeitsaufnahme berechtigenden Aufenthaltstitels mit dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO lediglich seinen weiteren Verbleib im Bundesgebiet einstweilen sichern kann, gebietet es Art. 19 Abs. 4 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, dass er zur Durchsetzung seines zusätzlichen Begehrens auf einstweilige Gestattung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kumulativ noch vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO in Anspruch nehmen kann.

Es spricht viel dafür, dass sich weder aus den Regelungen des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika noch aus § 34 Beschäftigungsverordnung ein Anspruch eines US-Bürgers auf Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ohne Arbeitsmarktprüfung bzw. Vorrangprüfung im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b AufenthG ergibt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 1943/06




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