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Bürgenhaftung nach dem AEntG

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LAG-BERLIN – Urteil, 3 Sa 1307/05 vom 01.11.2005

Rechtsgebiete:AEntG
Schlagworte:Bürgenhaftung nach dem AEntG
Stichwort:Bürgenhaftung nach dem AEntG
Leitsatz:1. Eine Bürgenhaftung nach § 1 a AEntG für ausgefallene Urlaubskassenbeiträge besteht für den Bauherrn, der Besteller von baugewerblichen Dienstleistungen ist, nicht.

2. Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Bauherr gegenüber der Arbeitsverwaltung, die dem ausländischen Bauunternehmen und dessen ausländischen Arbeitnehmern die zur Bauausführung erforderlichen Erlaubnisse erteilt hat, fälschlich als Inhaber eines Betriebes der Bauwirtschaft aufgetreten ist.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 1307/05




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