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Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1319/07 vom 21.01.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, LPVG NW, TzBfG, KSchG
Schlagworte:Aufhebung, Bühnenschiedsgerichtsbarkeit, Befristung Schriftform
Stichwort:Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
Leitsatz:Arbeitsverträge mit Künstlern, in denen die Tarifverträge des deutschen Bühnenvereins vereinbart wurden, unterlagen bis zum 01.05.2000 nicht dem Schriftformerfordernis für die Befristung. Die bei Beginn des Vertrags abgegebene Willenserklärung umfasst eine unbestimmte Anzahl von jeweils für eine Spielzeit abgeschlossenen Vertragsverlängerungen. Auch nach Inkrafttreten des § 623 BGB/14 TzBfG bedarf die Verlängerung deshalb keiner neuen Willenserklärung und unterliegt damit nicht jeweils der Schriftform.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1319/07



LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1318/07 vom 21.01.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, LPVG NW (alt), TzBfG, KSchG
Schlagworte:Aufhebung, Bühnenschiedsgerichtsbarkeit, Befristung Schriftform
Stichwort:Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
Leitsatz:Arbeitsverträge mit Künstlern, in denen die Tarifverträge des deutschen Bühnenvereins vereinbart wurden, unterlagen bis zum 01.05.2000 nicht dem Schriftformerfordernis für die Befristung. Die bei Beginn des Vertrags abgegebene Willenserklärung umfasst eine unbestimmte Anzahl von jeweils für eine Spielzeit abgeschlossenen Vertragsverlängerungen. Auch nach Inkrafttreten des § 623 BGB/14 TzBfG bedarf die Verlängerung deshalb keiner neuen Willenserklärung und unterliegt damit nicht jeweils der Schriftform.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1318/07

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1046/07 vom 21.01.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, LPVG NW (alt), TzBfG, KSchG
Schlagworte:Aufhebung, Bühnenschiedsgerichtsbarkeit, Befristung Schriftform
Stichwort:Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
Leitsatz:Arbeitsverträge mit Künstlern, in denen die Tarifverträge des deutschen Bühnenvereins vereinbart wurden, unterlagen bis zum 01.05.2000 nicht dem Schriftformerfordernis für die Befristung. Die bei Beginn des Vertrags abgegebene Willenserklärung umfasst eine unbestimmte Anzahl von jeweils für eine Spielzeit abgeschlossenen Vertragsverlängerungen. Auch nach Inkrafttreten des § 623 BGB/14 TzBfG bedarf die Verlängerung deshalb keiner neuen Willenserklärung und unterliegt damit nicht jeweils der Schriftform.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1046/07

LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 593/06 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, NV Bühne
Schlagworte:Tondesigner/-techniker, Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
Stichwort:Bühnenschiedsgerichtsbarkeit
Leitsatz:1. Zur Frage der Zulässigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit in einem Arbeitsvertrag mit einem "Tondesignern/-techniker" an den städtischen Bühnen.

2. Abgrenzung Bühnenkünstler i. S. d. § 101 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 1 Abs. 3 Unterabs. 2 NV Bühne zum bloßen Elektroakustiker.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 593/06


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