JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Budgetrecht
| Rechtsgebiete: | FAfG, BWaldG, HAfG, BVerfGG, GG |
| Stichwort: | Budgetrecht |
| Leitsatz: | Zur Finanzierung der Holzabsatzförderung durch eine Sonderabgabe (im Anschluss an das Urteil des Zweiten Senats vom 3. Februar 2009 - 2 BvL 54/06 -). |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 743/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, FFG |
| Schlagworte: | Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit durch die vertragliche Beteiligung von Fernsehveranstaltern an den Kosten einer Filmförderung, Einordnung des Filmförderungsgesetzes unter die konkurrierende Gesetzgebung, Beachtung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion |
| Stichwort: | Budgetrecht |
| Leitsatz: | Die Regelung über die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt in §§ 66, 66a und 67 Abs. 1 und 2 des Filmförderungsgesetzes 2004 ist mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar, weil die vertragliche Beteiligung der Fernsehveranstalter an den Kosten der Filmförderung unter Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit nicht der Höhe nach gesetzlich bestimmt ist. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 C 47.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf, SchulG, ZulbeschrVO |
| Schlagworte: | Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, höheres Lehramt, Gymnasium, Kapazität, Kapazitätsengpass, Gleichheitssatz, Berufsfreiheit, Studienreferendar |
| Stichwort: | Budgetrecht |
| Leitsatz: | 1. Nach bestandener erster Lehramtsprüfung kann die Zulassung zum Vorbereitungsdienst, auf die grundsätzlich ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch besteht, nur versagt werden, wenn die Ausbildungskapazität oder die im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Stellen und Mittel nicht ausreichen. 2. Zulassungsbeschränkende Normen müssen sich an sachgerechten Kriterien orientieren und den Bedingungen rationaler Abwägung genügen. Zulassungszahlen muss eine hinreichend nachvollziehbare Prognose zugrunde liegen. 3. Diesen Anforderungen genügen §§ 2 und 4 ZulbeschrVO nicht. 4. Zum Anspruch auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst auch nach Ablauf der dreimonatigen Einführungsphase. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 330/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HRG, LHGebG |
| Schlagworte: | Studiengebühr, Gesetzgebungskompetenz, Benutzungsgebühr, Sonderabgabe, Bundesfreundliches Verhalten, UN-Sozialpakt, Ausbildungsfreiheit, Rückwirkung, Vertrauensschutz, Befreiung, Wehrdienst, Übergangsregelung |
| Stichwort: | Budgetrecht |
| Leitsatz: | 1. Die Erhebung allgemeiner Studiengebühren auf der Grundlage des Landeshochschulgebührengesetzes in seiner Fassung durch das Gesetz vom 19.12.2005 (GBl. 2005, S. 794, ber. GBl. 2006, S. 15), ist rechtmäßig. 2. Die Erstreckung der Gebührenpflicht auf Studierende, die bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 19.12.2005 bereits an einer staatlichen Hochschule oder Berufsakademie immatrikuliert waren, verstößt nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Prinzip der Rechtssicherheit in der Form des Vertrauensschutzes. 3. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, für Studierende, die mit ihrem Studium wegen eines zuvor geleisteten Wehr- oder Zivildienstes ein Jahr später beginnen konnten, eine von der allgemeinen Übergangsregelung in Art. 7 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes vom 19.12.2005 abweichende Bestimmung zu treffen. 4. Das Gleiche gilt für Studierende, die nach der früheren Fassung des Landeshochschulgebührengesetzes wegen ihrer Mitwirkung in Gremien und Organen der Hochschule bzw. in Organen der Selbstverwaltung der Studierenden für bis zu zwei Hochschulsemester von der Gebührenpflicht nach § 3 Abs. 2 LHGebG a. F. befreit waren. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2833/07 | |
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