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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 312/04 vom 18.12.2004

Rechtsgebiete:BPersVG, HPVG
Schlagworte:Ausbildungsdienststelle, Budgetierung, freier Dauerarbeitsplatz, Jugendvertreter/in, Stellenbewirtschaftung, Unzumutbarkeit, Weiterbeschäftigung
Stichwort:Budgetierung
Leitsatz:1. Der Fachsenat hält an seiner Auffassung fest, dass der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters allein auf die konkrete Ausbildungsdienststelle beschränkt ist.

2. Eine öffentlich-rechtliche Dienststelle ist bei eigener Stellenbewirtschaftung auf Grund eines zugewiesenen Budgets hinsichtlich des Bestehens eines freien ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes für die Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters personalvertretungsrechtlich wie eine private Betriebsstätte nach den in der Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelten Grundsätzen zu behandeln und kann sich deshalb bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen - von Missbrauchsfällen abgesehen - auf ihre "unternehmerische Entscheidungsfreiheit" berufen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 312/04



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 18.99 vom 11.11.1999

Rechtsgebiete:KHG, BPflV 1992, SGB V
Schlagworte:Pflegesätze, Budgetierung, Deckelung, Rechtsverordnung, Änderung von Teilen einer - durch den Gesetzgeber.
Stichwort:Budgetierung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 18.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 19.99 vom 11.11.1999

Rechtsgebiete:KHG, BPflV 1992, SGB V
Schlagworte:Pflegesätze, Budgetierung, Deckelung, Rechtsverordnung, Änderung von Teilen einer - durch Gesetzgeber.
Stichwort:Budgetierung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Folgekosten von Baumaßnahmen, die eine verbesserte Unterbringung der Patienten in einem Krankenhaus ermöglichen, können nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 f BPflV 1992 budgeterhöhend berücksichtigt werden.

2. Ein "Billigungsbescheid", durch den die zuständige Landesbehörde die Übereinstimmung einer Investitionsmaßnahme des Krankenhausträgers mit der Krankenhausplanung sowie ihre Notwendigkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit bestätigt, stellt die rechtsverbindliche Festlegung der Maßnahme i.S. § 4 Abs. 3 Nr. 2 f BPflV 1992 auch dann dar, wenn die Gewährung von Landesmitteln im Hinblick auf die Haushaltslage abgelehnt wird.

Urteil des 3. Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 3 C 19.99 -

I. VG Osnabrück vom 23.08.95 - Az.: VG 6 A 618/94 -
II. OVG Lüneburg vom 15.09.98 - Az.: OVG 11 L 6662/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 19.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 21.99 vom 11.11.1999

Rechtsgebiete:KHG, BPflV 1992, SGB V
Schlagworte:Pflegesätze, Budgetierung, Deckelung, Rechtsverordnung, Änderung von Teilen einer - durch den Gesetzgeber.
Stichwort:Budgetierung
Leitsatz:Urteil des 3. Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 3 C 21.99 -

I. VG Hannover vom 18.12.1996 - Az.: VG 5 A 8716/94 -
II. OVG Lüneburg vom 08.12.1998 - Az.: OVG 11 L 457/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 21.99


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